Zulassung zum konsekutiven Masterstudium

Die Einschreibung für das konsekutive (fachgleiche) Masterstudium kann direkt nach dem Abschluss des Bachelorstudiums auch außerhalb der Zulassungsfrist formlos per TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Kachel "KONSEKUTIVE MASTERSTUDIEN (MIT BACHELORABSCHLUSS DER TU WIEN)") durchgeführt werden, sofern Sie für das Semester schon fortgemeldet waren. Eine vorherige Antragstellung oder das persönliche Erscheinen in der Studienabteilung ist nicht erforderlich! "Fachgleich" bedeutet, dass Sie zum Beispiel das Bachelorstudium Architektur an der TU Wien abgeschlossen haben und nun das Masterstudium Architektur beginnen möchten.

Wenn Sie sich außerhalb der Zulassungsfrist einschreiben (Sommersemester 1. April bis Anfang Juli und Wintersemester 1. November bis Anfang Jänner) zählt das laufende Semester als erstes Semester des Masterstudiums. Wenn Sie sich beispielsweise am 25. Mai einschreiben, gilt das Sommersemester also gesamt als erstes Semester des Masterstudiums!

ACHTUNG!
Anerkennung von Prüfungen: Alle Lehrveranstaltungen des Masterstudiums, die bereits während des Bachelorstudiums absolviert wurden und nicht für den Abschluss des Bachelorstudiums (zB. als Wahlfächer) verwendet wurden, werden automatisch für den Abschluss des Masterstudiums herangezogen. Eine gesonderte Anerkennung wird nicht durchgeführt! 

Zulassung zu einem fachfremden Masterstudium

Die Zulassung zu einem Fachbereich im Masterstudium, der nicht dem des Bachelorabschlusses entspricht, setzt einen schriftlichen Antrag voraus. In diesem Fall ist das entsprechende Formular, öffnet in einem neuen Fenster auszufüllen und die erforderlichen Dokumente sind beizulegen:

  • Angabe einer gültigen Email-Adresse am Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelorurkunde) im Original oder beglaubigter Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (zum Beispiel Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte in beglaubigter Kopie
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie)

Außerdem bei ausgewählten Masterstudien:

  • Masterstudium Architektur: zusätzlich ist eine Online-Bewerbung für das "Masterstudium Architektur" mit zusätzlichen elektronischen Abgaben in TISS (Kachel: "MASTERSTUDIUM ARCHITEKTUR") durchzuführen. 
  • Masterstudium Biomedical Engineering: zusätzlich Angabe des gewünschten Schwerpunktes innerhalb des Masterstudiums Biomedical Engineering (siehe Studienplan).
  • Masterstudium Maschinenbau: es ist zusätzlich eine offizielle Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen (Syllabus) vorzulegen.

Bis wann soll der Antrag eingereicht werden?

Die Einschreibung mit einem Zulassungsbescheid ist bis 31. Oktober (Wintersemester) oder bis 31. März (Sommersemester) möglich. Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab!
Die Bearbeitung kann in Folge der hohen Anzahl an Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, sollte der Antrag innerhalb folgender Zeiträume

  • Wintersemester: Anfang Februar bis Ende Juli
  • Sommersemester: Anfang August bis Ende Jänner

vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung übermittelt werden. Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.