Aufnahmeverfahren

Beschränkte Anzahl von Studienplätzen

Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze beschränkt. Die Auswahl der Studierenden erfolgt vor der Zulassung zum Studium.

Eigene Registrierungsfristen

Studien mit Aufnahmeverfahren haben eigene Registrierungsfristen. Wird die Registrierungsfrist versäumt, ist eine Teilnahme am Aufnahmeverfahren erst im darauffolgenden Jahr möglich, da das Aufnahmeverfahren nur einmal jährlich vor Beginn des Wintersemesters stattfindet.

Zulassung

Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens und der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zum jeweiligen Bachelorstudium möglich.

Wenn Sie einen Studienplatz erlangt haben, erhalten Sie mit Abschluss des Aufnahmeverfahrens über Ihren Account einen Zulassungscode, den Sie mit allen weiteren erforderlichen Dokumenten für die Zulassung zur persönlichen Einschreibung in die Studienabteilung mitbringen. Bei erstmaliger Zulassung an der TU Wien ist für die persönliche Einschreibung im Rahmen der Online-Studienbewerbung ein Termin in der Studienabteilung zu vereinbaren.

Quereinstieg ins Studium

Sollten Sie bereits Informatik, Architektur oder Raumplanung an einer anderen Universität studieren und möchten das Studium an der TU Wien fortsetzen, dann informieren Sie sich bitte über den Quereinstieg ins Studium.

Eignungsüberprüfungsverfahren (Studien-VOR-Phase)

Seit dem Wintersemester 2019/20 bietet die Technische Universität Wien für alle Bachelorstudien, für die kein Aufnahmeverfahren durchgeführt wird, eine Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (Studien-VoR-Phase) an.

Die Studien-VoR-Phase soll allen Studieninteressierten als Entscheidungshilfe für ein Studium, sowie auch als Vorbereitung für den Einstieg in das gewählte Studium dienen. Der Aufbau und die einzelnen Teile der Studien-Vor-Phase werden von Vertreter_innen des jeweiligen Studiums inhaltlich angepasst, festgelegt und müssen vor der Zulassung zum Studium abgeschlossen werden.

Informationen zur Studien-VOR-Phase zu jedem Studium finden Sie unter Studienangebot.

ACHTUNG! Die Online-Studienbewerbung samt Studien-VoR-Phase muss für das Wintersemester spätestens bis 5.9. und für das Sommersemester spätestens bis 5.2. vollständig abgeschlossen sein! Andernfalls ist eine Zulassung nicht möglich (siehe Zulassungsfristen). Die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung kann nach fristgerechter Absolvierung der Studien-VoR-Phase bis 12.9. für das Wintersemester und bis 12.2. für das Sommersemester erfolgen.

Fristen bei der Studien-VoR-Phase für das Sommersemester 2025

Bewerbungszeitraum: 1. November 2024 bis 5. Februar 2025

Beachten Sie bitte dass Sie Ihre Studien-VoR-Phase bis dahin auch abgeschlossen haben müssen. Anschließend ist die Zulassung ausschließlich persönlich von 7. Jänner 2025 bis 12. Februar 2025 in der Studienabteilung möglich ist. Eine Zulassung zum Bachelorstudium nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist (Nachfrist bis 31. März 2025) ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.

Die Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung ist im Rahmen der Online-Studienbewerbung durchzuführenDie Online Studienbewerbung ist ab Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Mit Abschluss der Studien-VoR-Phase erhalten Sie über Ihren Account einen Zulassungscode, den Sie mit allen anderen erforderlichen Dokumenten für die Zulassung zur persönlichen Einschreibung in die Studienabteilung mitbringen.