Ein Ansuchen um Zulassung zu einem Studium ist notwendig, wenn Sie über eine nichtösterreichische Studienberechtigung verfügen oder ein weiterführendes Studium (Master, Doktorat) ohne vorherigem Abschluss auf der TU Wien beginnen wollen. In diesem Fall beachten Sie bitte die relevanten Punkte auf der Homepage zur Zulassung.
Ein erfolgreiches Ansuchen um Zulassung führt zu einem Zulassungsbescheid. Dieser Bescheid, bzw. die Nachweise, die im Bescheid verlangt werden, sind dann bei der Zulassung zum Wunschstudium vorzulegen. Manche Vorschreibungen des Bescheides sind erst im Laufe des Studiums zu erbringen.Beachten Sie bitte auch die mehrwöchigen Bearbeitungszeiten für solch ein Ansuchen.
Im Fall einer österreichischen Studienberechtigung (Matura oder gleichwertiges Abschlusszeugnis) ist dieser Schritt nicht notwendig.
Ein Aufnahmeverfahren ist rechtlich gesehen eine zusätzliche Voraussetzung zur Zulassung zum Studium. Aufnahmeverfahren werden für Studien durchgeführt in den die Studienplätze beschränkt sind. Es wird also nur eine maximale Zahl an Studierenden pro Studienjahr aufgenommen.
Aufnahmeverfahren haben eine eigene Registrierungsfrist (normalerweise im Frühjahr) innerhalb derer man sich zur Teilnahme anmelden kann. Wenn diese Frist versäumet wird, ist ein Studienbeginn in den betroffenen Studien für dieses Studienjahr ausgeschlossen.
Den genauen Ablauf und alle Informationen zu Aufnahmeverfahren entnehmen Sie bitte den Seiten zum jeweiligen Studium.
Beachten Sie bitte, dass Sie trotz absolviertem Aufnahmeverfahren und Studienplatzzusage auch alle anderen allgemeinen Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Studium erfüllen müssen um diesen Studienplatz in Anspruch nehmen zu können.
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein europäisches System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Jedes Lehrveranstaltungszeugnis an der TU Wien hat einen bestimmten ECTS-Wert. Dieser Wert gibt an wieviel Aufwand für die erfolgreiche Absolvierung einer Lehrveranstaltung durchschnittlich notwendig ist. Dabei entspricht 1 ECTS einem Aufwand von 25 Stunden.
Um ein Bachelorstudium abschließen zu können benötigen Sie 180 ECTS. Im jeweiligen Studienplan ist genau beschrieben welche Lehrveranstaltungen dafür absolviert werden müssen. Wenn Sie in Mindeststudienzeit studieren wollen müssen Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Studiensemester positiv absolvieren.
Eine Lehrveranstaltung ist die kleinste Einheit, zu der es ein Zeugnis gibt. Lehrveranstaltungen werden zu einem Semester angeboten. Sie müssen sich in der Regel zu einer Lehrveranstaltung in TISS anmelden. Beachten Sie die Informationen zu Lehrveranstaltungsanmeldefristen bei jeder einzelnen Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Matrikelnummer. Ohne Matrikelnummer gibt es keine Lehrveranstaltungsanmeldung. Beachten Sie, dass Sie sich gesondert oft auch zu Prüfungs- oder Testterminen anmelden müssen. In der Regel werden Ihren die genauen Formalitäten der Lehrveranstaltung im Rahmen des ersten Termins genau erklärt und sind in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in TISS verfügbar.
Es gibt unterschiedliche Typen von Lehrveranstaltungen. Die wichtigsten sind Vorlesung (VO), Übung (UE), Laborübung (LU), Vorlesungsübung (VU) und Seminar (SE). Darüber hinaus gibt es noch einige andere Formate. Des Weiteren wird unterschieden ob eine Lehrveranstaltung in Ihrem Studienplan eine Pflicht-Lehrveranstaltung, Wahlpflicht-Lehrveranstaltung Wahl-Lehrveranstaltung oder eine Lehrveranstaltung des freien Wahlfaches ist. Lehrveranstaltungen können mit oder ohne Anwesenheitspflicht sein, dies ist der LVA-Beschreibung zu entnehmen.
Beurteilung: Lehrveranstaltungen können durch eine Abschlussprüfung (3 Prüfungstermine pro Semester) beurteilt werden oder sie haben immanenten Prüfungscharakter - das bedeutet, die Bewertung erfolgt laufend, zum Beispiel durch Tests oder durch Übungsaufgaben.
Eine Lehrveranstaltung kann in Präsenz (Regelfall), Online oder Hybrid (also mit Online- und Präsenzanteilen) stattfinden, dies ist der LVA-Beschreibung zu entnehmen.
Lehrveranstaltungen der STEOP werden sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester angeboten.
Nach Absolvierung einer Lehrveranstaltung erhalten Sie ein Zeugnis, das Ihnen in TISS angezeigt und zum Download bereitgestellt wird. Dieses enthält die Beurteilung (Note oder erfolgreich/nicht erfolgreich teilgenommen) und die ECTS der Lehrveranstaltung.
Die Matrikelnummer ist eine ID die Studierende in Österreich eindeutig identifiziert. Sie ist der zentrale Schlüssel für alle Abläufe im Studium.
Die Matrikelnummer wird für jede Person nur einmal für ganz Österreich vergeben. Bei der Zulassung zum Studium ist diese daher unbedingt anzugeben, so Sie schon eine erhalten haben - sowohl auf einer österreichischen Universität als auch einer Fachhochschule.
Wenn Sie noch über keine österreichische Matrikelnummer verfügen, wird Ihnen im Zuge der Zulassung zum Studium eine zugewiesen.
Die Matrikelnummer wird auf der TU Wien auch als Benutzer-ID für die Anmeldung an diverse Universitätssystem genutzt.
Der Begriff Semester bezeichnet einen ganz bestimmten Zeitraum (z.B. Wintersemester 2022 =2020W).
Ein Studienjahr wird in zwei Semester aufgespalten: Das Wintersemester startet immer am 1.10., das Sommersemester immer am 1.3. eines Jahres. Ein Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester bilden ein Studienjahr (z.B. 2022W + 2023S => Studienjahr 2022/23).
Lehrveranstaltungen werden immer für die Dauer eins Semesters angeboten.
Das Studiensemester ist ein Semester (siehe oben) in dem man zum Studium fortgemeldet war. Die Anzahl der Studiensemester bildet die Studiendauer. Diese hat Auswirkungen auf die Berechtigung zu diversen Förderungen (Stipendien, Familienbeihilfe, Studienbeitrag etc.)
Die vorlesungsfreie Zeit fällt im Wintersemester auf Februar, im Sommersemester auf Juli bis September). Beachte Sie bitte, dass auch in diesen Zeiten ev. Lehrveranstaltungen angeboten werden oder Prüfungstermine stattfinden. Die genauen Fristen finden Sie im Akademischen Kalender.
Die StEOP wird für jedes Bachelorstudium im jeweiligen Studienplan festgelegt. Die StEOP dient der Überprüfung, ob das gewählte Studium den eigenen Erwartungen entspricht und ob die Anforderungen des Studiums persönlich erfüllt werden können. Die StEOP ist so angelegt, dass Sie im ersten Semester des Studiums erfüllt werden kann.
Beachten Sie, dass weiterführende Lehrveranstaltungen erst nach vollständigem Absolvieren der StEOP besucht werden können. Beachten Sie bitte auch, dass ohne StEOP nur eine gewisse Anzahl an ECTS im Studium absolviert werden kann. Ein wiederholtes Antreten zu Lehrveranstaltungen der StEOP ist zulässig. Ein Weiterstudieren ist allerding nur nach positivem Erfolg bei allen StEOP Lehrveranstaltungen möglich.
Informationen zu den Studienplänen finden Sie in TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Lehrveranstaltungen, die Teil der StEOP sind werden in TISS markiert dargestellt. Beachten Sie aber bitte auch immer den „Verordnungstext“. Dort wird die StEOP genau beschrieben. In manchen Studienplänen hat man auch Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen, um die StEOP zu absolvieren.
Beachten Sie, dass wiederholte negative Zeugnisse in StEOP Lehrveranstaltungen zum Ausschluss vom Studium führen können.
Der Studienplan ist die rechtliche Grundlage eines Studiums. Er enthält die Vorgaben über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die ECTS, andere notwendige Schritte im Studium, sowie eine Übersicht über die Studieninhalte und weiter Informationen über das Studium.
Daraus wird der elektronische Studienplan inclusive Semesterempfehlungen für Lehrveranstaltungen in TISS erstellt.
Wenn Sie alle benötigten ECTS laut Ihrem Studienplan positiv absolviert haben können Sie Ihren Studienabschluss einreichen und damit Ihr Studium erfolgreich beenden.
Der Studienplan ist im rechtlichen Sinn eine Verordnung. Sie finden daher in TISS neben dem elektronischen Studienplan auch immer den "Verordnungstext". Dieser enthält immer der den aktuell gültigen Studienplan.
Die Studien-VoR-Phase ist rechtlich gesehen eine zusätzliche Voraussetzung zur Zulassung zum Studium. Studien-VoR-Phasen sind für alle Bachelorstudien ohne Aufnahmeverfahren eingerichtet. Diese Studien sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen beschränkt. Trotzdem hindert eine nicht fristgerecht absolvierte Studien-VoR-Phase am Studienbeginn.
Den genauen Ablauf und alle Informationen zur Studien-VoR-Phase entnehmen Sie bitte den Seiten zum jeweiligen Studium.
Beachten Sie bitte, dass Sie trotz absolvierter Studien-VoR-Phase alle anderen allgemeinen Voraussetzungen zur Zulassung für einen Studienbeginn erfüllen müssen.
Der Stundenplan ist nicht wie an einer Schule ein fixes Raster, dass man als Schüler einer Klasse genauso zu absolvieren hat. Vielmehr entsteht der Stundenplan durch die persönliche Wahl welche Lehrveranstaltungen im kommenden oder aktuellen Semester besucht werden und wann diese stattfinden.
Grundsätzlich ist es Ihre freie Entscheidung welche Lehrveranstaltungen Sie besuchen möchten. Manche Lehrveranstaltungen haben allerdings die positive Absolvierung oder zumindest das Wissen über die Inhalte anderer Lehrveranstaltungen als Voraussetzung.
Um Sie dabei zu unterstützen, finden Sie bei jedem Studienplan in TISS eine Semesteransicht, die angibt welche Lehrveranstaltung in welchem Studiensemester empfohlen ist, um das Studium in der Mindestzeit abzuschließen. Von dort können Sie zur Orientierung auch auf die Stundenplanansicht wechseln.
Für jedes Semester eines Studiums kann in TISS ein Stundenplan abgerufen werden, welcher alle zeitgebundenen Termine für Lehrveranstaltungen im gewählten Semester beinhaltet. Mit dieser Ansicht können Studierende eine überschneidungsfreie Auswahl ihrer Lehrveranstaltungen einfacher durchführen. Beachten Sie, dass zu manchen Lehrveranstaltungen mehrere Gruppen angeboten werden (z.B. Übungen in Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten), von denen aber nur eine besucht werden muss.
TISS (TU Wien Informations-Systeme und Services) ist das Campusinformationssystem der TU Wien.
TISS ermöglicht vor Studienbeginn die Erstellung eines Gast-Accounts mit dem Sie jene Teile Ihrer Bewerbung, die online erfolgen, erledigen können. So können Sie an Aufnahmeverfahren oder Studien-VoR-Phasen teilnehmen, Ihre persönlichen Daten erfassen und Ihre Studienwahl treffen. Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen (z.B. Matura nicht in Österreich) zusätzlich ein schriftliches Ansuchen um Zulassung benötigen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage rechtzeitig, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.
Später, sobald Sie zum Studium zugelassen sind, ermöglicht TISS die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, das Abrufen von Zeugnissen und vieles mehr.
Die Zulassung zum Studium ist der offizielle Studienbeginn. Die Zulassung hat persönlich unter Vorlage aller geforderten Dokumente in der Studienabteilung während der Zulassungsfrist für das folgende Semester zu erfolgen. Mit der Zulassung bekommen Sie Ihre Matrikelnummer, bzw. wird eine vorhandene Matrikelnummer in das System der TU Wien übernommen. Erst nach der Zulassung ist die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen möglich. Im Rahmen der Zulassung wird auch der Studierendenausweis ausgestellt.
Bitte entnehmen Sie die genauen Modalitäten und die Einordnung zu welcher Personengruppe Sie gehören den Seiten zur Zulassung.
Die TU Wien bietet Zusatzangebote zum Studienstart, um einen Einstieg ins Studieren zu erleichtern.
- Mentoring Programm
- AK MATH
- Erstsemestrigen-Tutorien
- Propädeutikum für Informatik (nur für Informatik)
Bitte beachten Sie, dass auch hier rechtzeitig eine eigene Anmeldung zu den Angeboten erfolgen muss.
Des Weiteren können wir folgende allgemeine Angebote rund um das Studium und die TU Wien empfehlen.
- HTU - Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Wien
- TU Bibliothek
- Stipendien und Förderungen
- TU barrierefrei