Es wird VOR der Zulassung ein Aufnahmeverfahren durchgeführt

Für das englischsprachige Masterstudium Green Chemistry werden im kommenden Studienjahr 50 Plätze vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Aufnahmeverfahrens, das alle registrierten Studienwerber_innen durchlaufen müssen, die die qualitativen Zulassungsbedingungen aufgrund ihrer Vorbildung erfüllen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Online-Registrierung in der TU-eigenen Campus Software TISS. Die Online-Registrierung wird einmal pro Jahr jeweils vor Beginn des Wintersemesters durchgeführt und gilt für das Studienjahr. Es wird ein Studienstart im Wintersemester empfohlen.

Fristen beim Aufnahmeverfahren 2025

  • Online-Registrierung 1. November 2024 12:00 Uhr bis 12. Februar 2025 23:59
  • Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen bis 12. Februar 2025 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis 12. Februar 2025 23:59
  • EChem-Test, online, mehrere frei wählbare Termine im Laufe der zweiten Hälfte im Februar 2025
  • Reihung und Ergebnis des Aufnahmeverfahren bis März 2025
  • Studienbeginn 1. Oktober 2025

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren

Im Rahmen vorangegangener Studien (Bachelorstudium) wurden 48 ECTS an chemischen Fächern wie Grundlagen der Chemie, organische Chemie, physikalische Chemie, analytische Chemie und Biochemie absolviert. Weitere 60 ECTS an Lehrveranstaltungen müssen aus dem Nahbereich der Chemie/der Naturwissenschaften wie chemische Technologie, Verfahrenstechnik, theoretische Chemie, Biologie, Messtechnik stammen. Im Rahmen der chemischen Fächer müssen mindestens 16 ECTS Laborübungen im Bereich Grundlagen der Chemie, physikalische Chemie, präparatives Labor oder Synthesechemie, analytische Chemie bzw. Biochemie absolviert worden sein.

Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die Bachelorstudien Technische Chemie an der Technischen Universität Wien, Lebensmittel- und Biotechnologie an der Universität für Bodenkultur Wien und Chemie an der Universität Wien. Durch die Absolvierung einer dieser Studien gilt der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen jedenfalls als erbracht. Bei allen anderen Bachelorstudien ist, auch wenn die qualitativen Zulassungsbedingen erfüllt sind, zu überprüfen, ob sie fachlich in Frage kommen.

Liegt ein Nachweis über zumindest 120 absolvierte ECTS-Anrechnungspunkte eines Studiums, sowie eine Bestätigung der Bildungseinrichtung über den voraussichtlichen Studienabschluss vor und werden die qualitativen Zulassungsbedingungen durch die bisher absolvierten Studieninhalte nicht abgedeckt, gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen als vorläufig erfüllt, sofern sie aufgrund des Curriculums für das betriebene Studium für dessen Abschluss noch verpflichtend absolviert werden müssen.

Die erste Stufe des Aufnahmeverfahren besteht aus dem Upload eines Motivationsschreibens und Lebenslauf im Rahmen der Online-Registrierung.

Im Motivationsschreiben sollen die Studienwerber_innen darlegen und begründen, warum sie das Masterstudium Green Chemistry absolvieren möchten. Das Motivationsschreiben ist in englischer Sprache abzufassen, soll maximal eine A4-Seite umfassen und ist im Rahmen der Online-Registrierung von den Studienwerber_innen hochzuladen. Mit dem Motivationsschreiben soll überprüft werden, wie sehr sich der_die Studienwerber_in mit den besonderen Inhalten des Masterstudiums Green Chemistry auseinander gesetzt hat, wie gut er_sie die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse damit in Beziehung setzen kann und welche Erwartungen und Ziele damit verfolgt werden.

Der schriftliche EChem-Test findet online zu festgelegten Terminen statt und wird in englischer Sprache abgehalten. Der EChem-Test ist ein elektronisches, standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Chemiekompetenzen. Die Testaufsicht hat vor Beginn des EChem-Tests die Identität der Studienwerber_innen festzustellen. Ist die eindeutige Identitätsfeststellung nicht möglich, ist die Teilnahme am EChem-Test durch die Testaufsicht zu untersagen. 

Informationen zum Stoffgebiet beim EChem-Test finden Sie rechtzeitig unter Prüfungsstoff.

Die Reihung der Studienwerber_innen erfolgt durch das Auswahlkomitee auf Basis der im Aufnahmeverfahren erreichten Punkteanzahl und führt zu einer Rangfolge. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die Studienwerber_innen mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheidet das Auswahlkomitee unter Heranziehung der Bewertung des Motivationsschreibens und des Interviews.

Die Art der Punktevergabe und das Bewertungsschema wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Jene Studienwerbern_innen, die einen Studienplatz erhalten haben, sind berechtigt die Zulassung für das Masterstudium Green Chemistry an der Technischen Universität Wien, der Universität Wien und der Universität für Bodenkultur bis zum Ende der Nachfrist für das, dem absolvierten Aufnahmeverfahren unmittelbar nachfolgenden Winter- und Sommersemester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen durchzuführen. Die Zulassung zu einem späteren Semester ist ausgeschlossen. Es wird ein Studienstart im Wintersemester empfohlen.

Die Zulassung erfolgt in der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster der TU Wien.

Studierende, die in einem Studienjahr keinen Studienplatz erhalten haben, können sich am Aufnahmeverfahren in den folgenden Studienjahren neuerlich beteiligen.

Bei wiederholter Teilnahme am Aufnahmeverfahren, ist dieses jedes Mal zur Gänze zu absolvieren.