Fristen beim Aufnahmeverfahren 2025

  • Online-Registrierung 1. November 2024 12:00 Uhr bis 12. Februar 2025 23:59
  • Nachweis der Vorbildung bis 12. Februar 2025 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis 12. Februar 2025 23:59
  • Lebenslauf hochladen bis 12. Februar 2025 23:59
  • Arbeitsproben hochladen bis 12. Februar 2025 23:59
  • Reihung und Ergebnis des Aufnahmeverfahren bis März 2025
  • Studienbeginn 1. Oktober 2025

Barrierefreiheit

Bei TUW Barrierefrei finden Sie allgemeine Informationen zur Unterstützung zum Studium. Das Team hilft uns auch bei der Durchführung des Aufnahmeverfahren.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (ab Registrierungsbeginn) an zulassung@tuwien.ac.at und geben Sie bekannt, welche Unterstützung Sie benötigen. Beachten Sie bitte, dass wir auch in diesem Fall die Fristen nicht verlängern können. Um Sie im Rahmen der Registrierung unterstützen zu können müssen Sie sich, je nach Aufwand für Ihr Unterstützungsangebot, wenigstens einige Tage vor Ende der Registrierungsfrist bei uns melden. Um Sie im Rahmen eines Reihungstests unterstützen zu können müssen Sie sich bis zum Tag nach dem Ende der Registrierungsfrist bei uns melden.

Ablauf

  1. TISS User anlegen oder falls vorhanden TU Account verwenden
  2. Bewerbung für Master "Building Science and Environment" in TISS auswählen.
  3. Daten vervollständigen
    1. persönliche Daten
    2. Ausweiskopie
    3. Kontaktdaten
    4. UHSTAT ausfüllen
  4. Registrierung innerhalb der Frist
    1. Vorbildung vorläufig nachweisen
    2. Motivationsschreiben abgeben
    3. Arbeitsproben abgeben
    4. Lebenslauf abgeben
  5. Reihungsverfahren
    1. Reihungsverfahren abwarten
  6. Vorbereitung der Zulassung
  7. Zulassung zum Studium

TISS-User

Wenn Sie neu an der TU Wien sind, legen Sie bitte einen TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Guest-Account an. Mit dem TISS Guest-Account können Sie sich in unserem zentralen TU Wien Informationssystem (TISS) anmelden.
Der TISS Guest-Account wird erstellt, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort im Formular „Account anlegen“ angeben. Anschließend wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein Link zur Bestätigung gesendet. Sobald Sie den Link besuchen, ist Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und Ihr Account ist fertig erstellt. 

Ein TU-Account steht allen Studierenden und Mitarbeiter_innen der TU Wien zur Verfügung. Wenn Sie also bereits an der TU Wien studieren oder arbeiten, können Sie eine Bewerbung zu einem Studium innerhalb Ihres TU-Accounts durchführen.

Bewerbung

Mit Ihrem TISS-User können Sie sich für ein Studium bewerben. Ihre Bewerbung begleitet Sie durch alle dafür notwendigen Schritte bis zur Zulassung zum Studium. Beachten Sie aber bitte immer auch noch die allgemeinen Zulassungsbedingungen, die auf der Seite der Studienabteilung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beschrieben sind.
Mit Ihrer Bewerbung nehmen Sie auch am Aufnahmeverfahren teil. Sie können damit Ihre Registrierung abwickeln, bekommen im Abschnitt „Ihre Bewerbung“ Informationen und können Dokumente beziehen.

Die Dokumente, die Sie im Rahmen der Bewerbung abgegeben, werden nur nach bestimmten inhaltlichen Aspekten geprüft. Werden Ihre Dokumente bei der Bewerbung akzeptiert, heißt das nicht, dass Sie schon für die Zulassung zum Studium ausreichen. Oft werden Sie bei der Zulassung noch Dokumente nachreichen müssen.

Registrierung

Die Online-Registrierung ermöglicht die Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Um sich zu registrieren, müssen Sie einen TU-Account besitzen oder einen TISS Guest-User anlegen. Dann können Sie den Bewerbungsprozess, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster starten.

Die notwendigen Schritte bis zum Abschluss der Registrierung sind:

  1. Bewerbung anlegen,
  2. personenbezogene Daten eintragen,
  3. Vorläufiger Nachweis der Vorbildung,
  4. Motivationsschreiben abgeben,
  5. Arbeitsproben abgeben,
  6. Lebenslauf abgeben.

Die Schritte werden in Ihrer Bewerbung jeweils angezeigt.

Mit dieser erlauben Sie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und persönlichen Daten für die Zustellung von Informationen zum Studienbeginn, die nicht direkt mit Ihrer Bewerbung verbunden sind.

Sie können Ihre Zustimmung mit Ihrem TISS-User jederzeit ändern.

Die Registrierungsbestätigung erhalten Sie nach Abschluss der Registrierung in Ihrer Bewerbung.

Grundsätzlich nein. Beachten Sie aber, dass die Registrierung bis zum Ende der Registrierungsfrist vollständig abgeschlossen sein muss. Das heißt, dass auch alle notwendigen Dokumente zum vorläufigen Nachweis der Vorbildung zum Registrierungsende vorhanden sein müssen. Eine Nachbesserung oder Nachreichung von Dokumenten für die Registrierung ist nach dem Fristende ausgeschlossen und Sie werden bei fehlenden Nachweisen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Wenn Sie an allen notwendigen Verfahrensschritten teilgenommen haben, Sie Ihre Registrierung als fristgerecht abgeschlossen und falls notwendig an dem Reihungsverfahren teilgenommen haben, bekommen Sie eine Studienplatzzusage oder eine Studienplatzabsage. 
Mit der Studienplatzzusage werden Sie zum Studium entweder im Wintersemester oder im darauffolgenden Sommersemester des Studienjahres, in dem Sie am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben, zugelassen. Danach verfällt die Studienplatzzusage.

Vorbildung (Stufe 1)

Mit den Dokumenten, die im Rahmen der Registrierung hochgeladen werden müssen, ist der Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Diplom) zu erbringen. 

Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau und die Bachelorstudien der Informatik an der Technischen Universität Wien. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können alternative oder zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten durch das studienrchtliche Organ vorgeschrieben werden.

Alternativ kann zum Zeitpunkt der Registrierung ein Nachweis über zumindest 135 absolvierte ECTS-Anrechnungspunkte eines Studiums, sowie eine Bestätigung der Bildungseinrichtung über den voraussichtlichen Studienabschluss vorgelegt werden. So gelten die fachlich in Frage kommenden Voraussetzungen als vorläufig erfüllt, sofern sie aufgrund des Curriculums für das betriebene Studium für dessen Abschluss die fehlenden fachlichen Voraussetzungen (plus 30 ECTS Ausgleichsmöglichkeit, wie vorher beschrieben) noch verpflichtend absolviert werden müssen.

Zum Zeitpunkt der Zulassung muss dann jedenfalls der Bachelorabschluss vorliegen und eventuelle alternative oder zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben sein.

 

Im Rahmen der Registrierung müssen Sie die qualitativen Zulassungsbedingungen nachweisen. Sie werden aufgefordert Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass

  • Sie die korrekte "Art des Dokumentes" auswählen
  • Sie immer EINE PDF-Datei mit allen Seiten des originalen Dokuments und auch, falls nötig, inklusive der notwendigen Übersetzungen erzeugen und hochladen
  • Falls Sie eine Datei nochmals hochladen müssen, Sie bitte wieder alle Teile in EINER PDF-Datei haben.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind zusätzlich in Form einer Übersetzung durch eine_n gerichtlich beeidete_n Übersetzer_in vorzulegen

Fall 1: Sie haben einen Abschluss aus oder studieren eines der folgenden Studien: Bachelorstudien ArchitekturBauingenieurwesenMaschinenbau und die Bachelorstudien der Informatik an der Technischen Universität Wien.

Mit dem Abschluss reicht es das Abschlusszeugnis hochzuladen, sonst benötigen Sie

  • Bestätigung über den baldigen Studienabschluss (durch den zuständigen Studiendekan)
  • Sammelzeugnis (alle abgelegten Prüfungen und deren Noten)

Fall 2: Sie haben einen Abschluss aus einem oder studieren ein anderes fachlich in Frage kommendes Studium:

  • Das Abschlusszeugnis oder Bestätigung über den baldigen Studienabschluss (durch die Bildungseinrichtung)
  • Studienplan (rechtliche verbindliche Beschreibung des Studiums durch die Bildungseinrichtung)
  • LVA-Beschreibungen
  • Sammelzeugnis (alle abgelegten Prüfungen und deren Noten)

Alle Dokumente müssen das vollständige Original beinhalten. Beachten Sie die notwendigen Übersetzungen.

Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine inhaltliche Prüfung der Dokumente auf die oben ausgeführten Voraussetzungen. Diese Prüfung nimmt in der Regel mehrere Tage in Anspruch. Beachten Sie, dass Sie eventuell aufgefordert werden Dokumente nachzureichen. In jedem Fall können aber nur Dokumente, die bis zum Ende der Registrierungsfrist vorgelegen sind, zur Prüfung herangezogen werden. Wenn Sie also Ihren Nachweis erst spät abgeben, kann es vorkommen, dass kein Nachreichen mehr möglich ist, da die Frist schon davor abläuft.

Kann auch mit dem Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede mittels alternativer oder zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten keine fachliche Gleichwertigkeit erreicht werden, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen, da eine spätere Zulassung zum Studium von Vornherein nicht möglich ist.

Liegt zum Zeitpunkt der Registrierung noch kein Studienabschluss vor, sind spätestens für die Zulassung zum Studium die erforderlichen Dokumente im Original oder notariell beglaubigter Kopie unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften vorzulegen. Eine genaue formale Prüfung der Dokumente und eine Vorlage des tatsächlichen Studienabschlusses ist bis längstens Ende der allgemeinen Zulassungsfrist des dem Aufnahmeverfahren folgenden Wintersemesters oder Sommersemesters nachzuweisen. Sonst ist keine Zulassung zum Studium möglich.

Motivationsschreiben (Stufe 2)

Das Motivationsschreiben ist ein von Ihnen selbstständig und mit eigenen Worten verfasster Text, in welchem Sie die Gründe für die Wahl Ihres Studiums an der TU Wien erläutern und darstellen, welche Erwartungen Sie an das Studium haben. Es ist in englischer Sprache zu verfassen. Es ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung. 

Inhalt des Motivationsschreibens: Aus dem Motivationsschreiben soll hervorgehen warum Sie dieses Masterstudium ausgewählt haben und welche besonderen Interessen und Fähigkeiten Sie speziell dafür mit bringen. Mit dem Motivationsschreiben soll überprüft werden, wie sehr sich der_die Studienwerber_in mit den besonderen Inhalten des Masterstudiums „Building Science and Environment“ auseinander gesetzt hat, wie gut er_sie die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse damit in Beziehung setzen kann und welche Erwartungen und Ziele damit verfolgt werden. Das Motivationsschreiben ist in englischer Sprache abzufassen.

Form des Motivationsschreibens: Das Motivationsschreiben darf maximal einen Umfang von ZWEI A4 Seite haben, (Schriftart Arial 11). Das Motivationsschreiben wird als eine PDF-Datei online hochgeladen und kann nach dem Hochladen nicht mehr verändert werden. Das PDF darf nicht größer als 5MB sein und nicht mehr als 2 Seiten haben. Es darf keinen Schutz haben und keine Verschlüsselung aufweisen. Das heißt die Bearbeitung und der Druck des PDF muss vollumfänglich möglich sein.

Es wird überprüft, ob das Motivationsschreiben tatsächlich den Vorgaben entspricht. Motivationsschreiben, die diesen nicht entsprechen, führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren.

Das Motivationsschreiben wird dann im Rahmen des Reihungsprozess nach folgenden Kriterien bewertet.

  • Der Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Inhalten des Studiums kann gut und strukturiert dargestellt werden;
  • Persönliche Ziele, die mit dem Studium erreicht werden möchten;

Arbeitsproben (Stufe 3)

Die Arbeitsproben sind Arbeiten aus der bisherigen Laufbahn mit Bezug zum Masterstudium. Sie verfassen dazu mit eigenen Worten einen Text in englischer Sprache und geben zusätzlich grafische Element dazu. Arbeitsproben sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung.

Inhalt der Arbeitsproben: Die Arbeitsproben sollen Arbeiten aus der bisherigen Laufbahn mit Bezug zum Masterstudium „Building Science and Environment“ beinhalten. Dabei können Projekte oder Entwurfsaufgaben mit Ausrichtung zu Inhalten des jeweiligen Studiums, wie Bauphysik, Programmierung, Modeliereung, kontrutive Aspekte etc. eingereicht werden. Jedenfalls haben die Arbeitsproben einen Text, der die jeweilige Probe beschreibt zu beinhalten. Zusätzlich müssen grafische Elemente (zB Zeichnung, Diagramm, Foto, etc.) in die Arbeitsproben einfließen.

Form der Arbeitsproben: Die Arbeitsprobe darf maximal 5 A4-Seiten (Schriftart Arial 11) umfassen, wobei auf einer Seite nicht mehr als eine Arbeitsprobe enthalten sein soll. Die Arbeitsproben werden als EINE PDF-Datei online hochgeladen und können nach dem Hochladen nicht mehr verändert werden. Das PDF darf nicht größer als 15MB sein und nicht mehr als 5 Seiten haben. Es darf keinen Schutz haben und keine Verschlüsselung aufweisen. Das heißt die Bearbeitung und der Druck des PDF muss vollumfänglich möglich sein.

Es wird überprüft, ob die Arbeitsproben tatsächlich den Vorgaben entspricht. Arbeitsproben, die diesen nicht entsprechen, führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren.

Das Arbeitsproben wird dann im Rahmen des Reihungsprozess nach folgenden Kriterien bewertet.

  • Die Relevanz zwischen den Arbeitsproben und den Inhalten des Masterstudiums „Building Science and Environment“
  • Klarheit des Argumentes der Formulierung;
  • Klarheit und Qualität der grafischen Darstellung.

Lebenslauf (Stufe 4)

Zur weiteren Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung wird ein Lebenslauf von jedem_jeder Studienwerber_in verlangt. Er ist in englischer Sprache zu verfassen. Es ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung.

Inhalt des Lebenslaufs: Der Lebenslauf ist in englischer Sprache abzufassen. Der Lebenslauf soll neben den relevanten bisher erbrachten Studienleistungen eine Darstellung einschlägiger, fachrelevanter Arbeitserfahrungen beinhalten. 

Form des Lebenslaufs: Der Lebenslauf darf maximal 3 A4-Seiten (Schriftart Arial 11) umfassen. Der Lebenslauf wird als EINE PDF-Datei online hochgeladen und kann nach dem Hochladen nicht mehr verändert werden. Das PDF darf nicht größer als 5MB sein und nicht mehr als 3 Seiten haben. Es darf keinen Schutz haben und keine Verschlüsselung aufweisen. Das heißt die Bearbeitung und der Druck des PDF muss vollumfänglich möglich sein.

Es wird überprüft, ob der Lebenslauf tatsächlich den Vorgaben entspricht. Lebensläufe, die diesen nicht entsprechen, führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren.

Der Lebenslauf wird dann im Rahmen des Reihungsprozess nach folgenden Kriterien bewertet.

  • Der Zusammenhang zwischen persönlichem Lebenslauf und Inhalten des Studiums kann nachvollziehbar und gut strukturiert dargestellt werden;
  • Besondere Leistungsbereitschaft; nachgewiesen zB. durch studienspezifische Aktivitäten außerhalb des absolvierten bzw. betriebenen Studiums (Praktika, wissenschaftliche Tätigkeiten);

Reihungsprozess

Das Auswahlkomitee bekommt die Ergebnisse aus den Stufen des Verfahrens. Es sind also Vorbildung, Motivationsschreiben, Arbeitsproben und Lebenslauf Teile des Verfahrens. Die Reihung der Studienwerber_innen erfolgt durch das Auswahlkomitee auf Basis des veröffentlichten Bewertungs- und Punktesystems. Die im Aufnahmeverfahren erreichte Punkteanzahl führt zu einer Rangfolge.  Liegt bei der Vergabe eines Studienplatzes Punktegleichheit von Studienwerber_innen vor, erfolgt die Studienplatzvergabe an jene_n Studienwerber_in, welche_r die höchste Punkteanzahl in der dritten Stufe (Arbeitsproben) erreicht hat. Das Ergebnis der Reihung wird den Studienwerber_innen bekanntgegeben.

Die ersten 35 Berwerber_innen bekommen eine Studienplatzzusage und können damit, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, zum Studium zugelassen werden.

Die Stufen werden wie folgt gewichtet.

Motivationsschreiben 25%
Arbeitsproben 40%
Lebenslauf 35%

Daraus ergibt sich folgende Tabelle zur Grundpunkteverteilung.

 

schlecht

mittel

hervorragend

Motivationsschreiben

0

5

10

Arbeitsproben

0

8

16

Lebenslauf

0

7

14

Daraus ergibt sich eine Punktezahl zwischen 0 und 40 Punkten, die zur automationsgestützten Reihung herangezogen wird. 

Ein Studienplatzverzicht ist nicht möglich. Daher kann auch kein Nachrücken erfolgen.

Zulassung

Bei der Datenerfassung zur Zulassung werden Ihre persönlichen Daten, die zur Zulassung notwendig sind, und gesetzlich vorgeschriebene, statistische Daten erfasst. Die Datenerfassung zur Zulassung hat direkt aus Ihrer Bewerbung zu erfolgen. Erst nach der Datenerfassung können Sie die Zulassung vornehmen. Im Rahmen der Datenerfassung legen Sie auch das Passwort für Ihren künftigen TU-Account fest. Sie benötigen den TU-Account dann für Ihr Studium.

Mit der Zulassung beginnen Sie Ihr Studium offiziell. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zur Zulassung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Die Zulassung kann ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Studienplatzzusage in Ihrem TISS-User abrufbar ist, durchgeführt werden. Sie erfolgt immer persönlich in der Studienabteilung, öffnet eine externe URL in einem neuen FensterSie müssen dazu einen Termin aus Ihrer Online-Bewerbung heraus buchen.