Fristen bei der Studien-VoR-Phase für das Sommersemester 2025
Bewerbungszeitraum: 1. November 2024 bis 5. Februar 2025.
Beachten Sie bitte dass Sie Ihre Studien-VoR-Phase bis dahin auch abgeschlossen haben müssen. Anschließend ist die Zulassung ausschließlich persönlich von 7. Jänner 2025 bis 12. Februar 2025 in der Studienabteilung möglich ist. Eine Zulassung zum Bachelorstudium nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist (Nachfrist bis 31. März 2025) ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.
Barrierefreiheit
Bei TUW Barrierefrei finden Sie allgemeine Informationen zur Unterstützung zum Studium. Das Team hilft uns auch bei der Durchführung der Studien-VoR-Phase.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (ab Registrierungsbeginn) an zulassung@tuwien.ac.at und geben Sie bekannt, welche Unterstützung Sie benötigen. Beachten Sie bitte, dass wir auch in diesem Fall die Fristen nicht verlängern können. Um Sie im Rahmen der Studien-VoR-Phase unterstützen zu können müssen Sie sich, je nach Aufwand für Ihr Unterstützungsangebot, wenigstens einige Tage vor Ende der Registrierungsfrist bei uns melden.
Ablauf
Die Studien-VoR-Phase soll allen Studieninteressierten als Entscheidungshilfe für ein Studium, sowie als Vorbereitung für den Einstieg in das gewählte Studium dienen. Bei Studien mit Studien-VoR-Phase gibt es keine Platzbeschränkung.
Bachelorstudium Technische Mathematik (UE 033 201)
Bachelorstudium Statistik und Wirtschaftsmathematik (UE 033 203)
Bachelorstudium Finanz- und Versicherungsmathematik (UE 033 205)
Fünf Schritte zur Zulassung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster:
- TISS Bewerbung abschließen
- Online Befragung und Feedback zum Wissensstand (Studien-VoR-Phase)
- Bildungsdokumentation abschließen (eine Abfrage von statistischen Daten zur sozialen Herkunft von Studienwerber_innen)
- Datenerfassung zur Zulassung (ehem. Online-Vorerfassung) – direkt aus dem TISS-User
- Zulassung zum Studium
TISS-User
Wenn Sie neu an der TU Wien sind, legen Sie bitte einen TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Guest-Account an. Mit dem TISS Guest-Account können Sie sich in unserem zentralen TU Wien Informationssystem (TISS) anmelden.
Der TISS Guest-Account wird erstellt, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort im Formular „Account anlegen“ angeben. Anschließend wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein Link zur Bestätigung gesendet. Sobald Sie den Link besuchen, ist Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und Ihr Account ist fertig erstellt.
Ein TU-Account steht allen Studierenden und Mitarbeiter_innen der TU Wien zur Verfügung. Wenn Sie also bereits an der TU Wien studieren oder arbeiten, können Sie eine Bewerbung zu einem Studium innerhalb Ihres TU-Accounts durchführen.
Bewerbung
Mit Ihrem TISS-User können Sie sich für ein Bachelorstudium bewerben. Ihre Bewerbung begleitet Sie durch alle dafür notwendigen Schritte bis zur Zulassung zum Studium. Beachten Sie aber bitte immer auch noch die allgemeinen Zulassungsbedingungen, die auf der Seite der Studienabteilung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beschrieben sind.
Mit Ihrer Bewerbung nehmen Sie auch an der Studien-VoR-Phase teil. Sie können damit Ihre Registrierung oder Nachregistrierung abwickeln, bekommen im Abschnitt „Ihre Bewerbung“ Informationen und können Dokumente beziehen.
Grundsätzlich ja. Beachten Sie aber, dass bei Studien mit Studienplatzbeschränkung nur eine Bewerbung pro Studienfeld möglich ist!
Online-Befragung Studienwahl
In der Online-Befragung zur geplanten Studienwahl werden strukturierte Fragen zur Motivation das gewählte Studium an der Technischen Universität Wien zu absolvieren, gestellt. Dabei sollen alle Inhalte, die auch in einem Motivationsschreiben gefordert sind, abgedeckt werden.
Sie rufen die Online-Befragung direkt aus Ihrer Bewerbung auf.
Interaktiver Schnupperkurs
In einem fachspezifischen interaktiven Kurs werden erste Inhalte der gewählten Studienrichtung und Informationen zum Studium angeboten.
Sie rufen den interaktiven Schnupperkurs direkt aus Ihrer Bewerbung auf.
Beratungsgespräch
In einem Beratungsgespräch mit entsprechend geschulten Vertreter_innen der Fakultät und der Studierenden haben Studienwerber_innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Vorstellungen vom Studium und den resultierenden Berufsmöglichkeiten abzuklären, zum Beispiel die Motive der Studienwahl, den Ablauf und Aufwand des Studiums, die Erwartungen an das Studium sowie das Berufsbild.
COVID-19 News: Das Beratungsgespräch wird diesen Sommer komplett online abgewickelt werden! Genauere Information folgen möglichst bald. Beachten Sie aber bitte schon jetzt, dass Sie jedenfalls einen Zugang zu einem Gerät mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon benötigen werden. Die Möglichkeit auf diesem Gerät zusätzliche Apps zu installieren wäre gut.
In Ihrer Bewerbung können Sie einen freien Termin für Ihr Beratungsgespräch suchen und diesen buchen. Alle Gespräche finden an der TU Wien statt. Den genauen Ort erfahren Sie in Ihrer Bewerbung erst 72 Stunden vor Ihrem Termin. Bitte holen Sie sich diese Information zeitgerecht bevor Sie zu Ihrem Termin kommen. Die TU Wien besteht aus einer größeren Anzahl von Gebäuden und nicht nur dem Hauptgebäude. Beachten Sie bitte, dass Sie mindestens 72 Stunden vor Ihrem Wunschtermin angemeldet sein müssen!
Solange kein Gespräch stattgefunden hat, können Sie sich jederzeit von dem Termin abmelden. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich ab, um anderen Studienwerber_innen die Möglichkeit zu geben diesen Termin doch noch wahrnehmen zu können.
Sie können auf das Beratungsgespräch verzichten.
In Ihrer Bewerbung gibt es beim Punkt Beratungsgespräch die Möglichkeit darauf zu verzichten und somit die Studien-VoR-Phase ohne Gesprächstermin zu absolvieren.
Zulassung
Bei der Datenerfassung zur Zulassung werden Ihre persönlichen Daten, die zur Zulassung notwendig sind, und gesetzlich vorgeschriebene, statistische Daten erfasst. Die Datenerfassung zur Zulassung hat direkt aus Ihrer Bewerbung zu erfolgen. Erst nach der Datenerfassung können Sie die Zulassung vornehmen. Im Rahmen der Datenerfassung legen Sie auch das Passwort für Ihren künftigen TU-Account fest. Sie benötigen den TU-Account dann für Ihr Studium.
Mit der Zulassung beginnen Sie Ihr Studium offiziell. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zur Zulassung, öffnet in einem neuen Fenster.
Die Zulassung kann ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Studien-VoR-Phase in Ihrem TISS-User abgeschlossen ist, durchgeführt werden. Sie erfolgt immer persönlich in der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster. Sie müssen dazu einen Termin in Ihrer Online-Bewerbung buchen!
Weitere Fragen und Antworten
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, sich zu bei verschieden Universitäten zu bewerben. Beachten Sie aber bitte, dass die Bedingungen für eine Zulassung unterschiedlich sein können. Die Zulassung darf jedoch nur auf einer Universität erfolgen (§63 Abs. 8 UG 2002).
Ihre Bewerbung ist unabhängig von Ihrer Anmeldung zu weiteren Studien. Beachten Sie die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen.
Wenn Sie bereits zu einem Studium der Studienrichtung Technische Mathematik auf der TU Wien zugelassen sind oder waren, müssen Sie keine Studien-VoR-Phase machen, sondern können sich fortmelden.
Eine absolvierte Studien-VoR-Phase gilt, vorbehaltlich einer generellen Änderung der Zulassungsvoraussetzungen, für 6 Semester. Danach müssen Sie die Studien-VoR-Phase neuerlich absolvieren.
Sie werden gleich behandelt wie jemand, der noch gar nicht studiert. D.h. Sie müssen an der Studien-VoR-Phase teilnehmen, um einen Studienplatz zu erhalten.
Für den Start der Online-Bewerbung ist eine Matura oder Studienberechtigung nicht notwendig. Für die Zulassung zum Studium hingegen benötigen Sie sehr wohl eine Studienplatzzusage und eine Matura oder eine Studienberechtigung! Genauere Informationen zur Zulassung erhalten Sie auf den Seiten zur Zulassung.
Bitte erkundigen Sie sich umgehend bei der Studienabteilung über die zusätzlich notwendigen Verfahrensschritte. Beachten Sie die längeren Bearbeitungszeiten.
Leider ist beim Aufnahmeverfahren oder bei der Studien-VoR-Phase keine Fristerstreckung möglich. Ebenso gibt es keine “zweite Chance” beim selben Verfahren. Sie können an einem späteren Verfahren wieder teilnehmen.