Fristen bei der Studien-VoR-Phase für das Sommersemester 2025

Bewerbungszeitraum: 1. November 2024 bis 5. Februar 2025

Beachten Sie bitte dass Sie Ihre Studien-VoR-Phase bis dahin auch abgeschlossen haben müssen. Anschließend ist die Zulassung ausschließlich persönlich von 7. Jänner 2025 bis 12. Februar 2025 in der Studienabteilung möglich ist. Eine Zulassung zum Bachelorstudium nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist (Nachfrist bis 31. März 2025) ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.

Die Anmeldung zur Studien-VoR-Phase erfolgt im Rahmen der Online-Bewerbung in der TU-eigenen Campus Software TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Studieninteressierte können dort einen TISS Guest-Account anlegen und sich für die Studien-VoR-Phase des gewünschten Bachelorstudiums anmelden.

Die Studien-VoR-Phase der Studienrichtung "Geodäsie und Geoinformation" beginnt mit einem Online-Befragung zur geplanten Studienwahl. In der Online-Befragung zur geplanten Studienwahl werden strukturierte Fragen zur Motivation Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität Wien zu absolvieren, gestellt. Die Onlien-Befragung kann von den Studienwerber_innen selbständig und ortsunabhängig durchgeführt werden. Diese Stufe der Studien-VoR-Phase ist mit der vollständigen Durchführung des Online-Befragung abgeschlossen, das erreichte Ergebnis geht nicht weiter in das Verfahren ein.

Der zweite Teil der Studien-VoR-Phase ist ein online zu absolvierender Interaktiver Schnupperkurs. Der interaktive Schnupperkurs soll den Studienwerber_innen einen generellen Überblick über die im Studium angebotenen Fachinhalte bieten und anhand ausgewählter Anwendungsspiele zur näheren Beschäftigung mit dem Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation anregen. Einige Frage-Antwort Sektionen runden das Angebot des Kurses ab.

Dieses Verfahren dient nicht als Reihungs- oder Aufnahmeverfahren, sondern ist eine reine Unterstützung bei der Studienwahl.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der FAQ.

Das Ergebnis der Studien-VoR-Phase soll bei der Studienwahl unterstützen. Die Zulassung zum Studium setzt neben der Erfüllung der weiteren Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 63 UG die Absolvierung der Studien-VoR-Phase, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis derselbigen voraus.

Die Administration der Studien-VoR-Phase erfolgt elektronisch, die Studienabteilung kann im Rahmen der Zulassung den Nachweis für die Erfüllung abrufen.

Die vollständig absolvierte Studien-VoR-Phase ist für den Zeitraum von drei Studienjahren (6 Semester) gültig. Sollten innerhalb dieses Zeitraumes Änderungen am Verfahren vorgenommen werden, gilt die Studien-VoR-Phase trotzdem als absolviert. Danach ist die Studien-VoR-Phase neuerlich vollständig zu absolvieren.