Was kann per Briefwahl gewählt werden?

Es besteht bei der ÖH-Wahl die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl für die Bundsvertretung und die Universitätsvertretung. Die Studierendenvertretung kann nicht gewählt werden.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie an den Wahltagen nicht persönlich ins Wahllokal kommen können, können Sie von 3.4. bis 6.5.2025 eine Wahlkarte beantragen und zwar

  • online
  • per eingeschriebenen Brief (samt Kopie des Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins) oder
  • persönlich bei der Wahlkommission der Österreichischen HochschülerInnenschaft (unter Vorlage des Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins).

Bis wann kann ich die Wahlkarte absenden?

Die Wahlkarte ist an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschüler_innenschaft rückzuübermitteln und muss spätestens am 14.5.2025 um 18 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschüler_innenschaft einlangen. Andernfalls wird die Stimme nicht gezählt.

Ich habe zwar eine Wahlkarte beantragt und erhalten, möchte aber doch lieber persönlich im Wahllokal wählen.

Dazu müssen Sie die Wahlkarte und alle dazugehörigen Unterlagen mit ins Wahllokal bringen und bei der Unterkommission abgeben. WICHTIG: die eidesstattliche Erklärung darf noch nicht unterschrieben sein! Haben Sie die eidesstattliche Erklärung bereits unterzeichnet, können Sie nicht mehr persönlich im Wahllokal wählen. Die Wahlkarte kann aber dann noch bis spätestens 14.5.2025, 18 Uhr persönlich bei der Wahlkommission der ÖH abgegeben werden.