Leitfaden für die Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation bei Habilitationsansuchen und Hinweise für die Arbeit der Habilitationskommissionen an der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften der TU Wien

 

Dieser Leitfaden tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Fakultätsrat (06.12.2023) in Kraft und ersetzt den Leitfaden in der Fassung vom 12.01.2011 vollinhaltlich.

Für Habilitationswerberinnen/Habilitationswerber, die bereits ein Fakultätskolloquium absolviert haben, gilt der Leitfaden in der Fassung vom 12.01.2011 weiterhin.

Befangenheiten

Autorenbeiträge

Um den internationalen Standards gerecht zu werden, sind folgende Schritte für Ihre Habilitation erforderlich:

  • Füllen Sie das Formular für jede Publikation Ihrer kumulativen Habilitationsschrift aus.
  • Geben Sie für jede Publikation alle Koautor_innen namentlich an und geben Sie an, welchen Beitrag sie zu der jeweiligen Publikation geleistet haben.
  • Lassen Sie sich von allen Koautor_innen unter der jeweiligen Namensspalte eine Unterschrift geben, falls dieser Beitrag in der Publikation nicht explizit ausgewiesen ist.
  • Bei Publikationen mit mehr als fünf Autor_innen müssen zumindest die ersten beiden und die letzten beiden unterschreiben.

 

Die ausgefüllten Formulare müssen spätestens zwei Tage vor Ihrem öffentlichen Fachvortrag (Kolloquium) eingereicht werden.