Wie komme ich zu einer Abschlussarbeit?

Themen für Abschlussarbeiten sind in TISS unter Lehrangebot - Abschlussarbeiten, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden. Gehen Sie dort auf "Erweiterte Suche" und filtern Sie die Ergebnisse nach der Organisationseinheit "E120 Department für Geodäsie und Geoinformation". Gebenenfalls kann auch nach der Art der Arbeit (Bachelorarbeit BA, Masterarbeit DA, Dissertation DS) sortiert werden.

Generell gilt: Sollte Sie keines der vorhandenen Themen ansprechen, kontaktieren Sie bitte die Forschungsgruppe (oder einzelne Personen) des Departments, bei der Sie gerne Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten. Oft sind noch weitere Themen verfügbar, die noch nicht in TISS erfasst wurden.

Haben Sie den Wunsch, über ein spezielles Thema zu schreiben, so besprechen Sie dies bitte ebenfalls mit der Forschungsgruppe, zu der das Thema zuzuordnen ist.

Einige Forschungsgruppen präsentieren ihre aktuellen Bachelorarbeitsthemen auch in der letzten Einheit ihrer Vorlesungen / Übungen im 4. oder 5. Semester.

Eine Bachelorarbeit wird im Rahmen der Lehrveranstaltung "Bachelorarbeit in Geodäsie und Geoinformation" (10 ECTS) geschrieben und präsentiert.

Wichtige Schritte zum Abschluss des Bachelorstudiums

  • Übernahme und Abschluss der Bachelorarbeit müssen nicht beim Dekanat gemeldet werden. Allerdings muss die Arbeit in TISS unter Abschlussarbeiten erfasst werden (durch die Betreuerin/den Betreuer).
  • Umfang der Arbeit: (max.) 30-40 Seiten
  • Das Ergebnis der Arbeit ist von der/dem Studierenden zu präsentieren. Die Präsentation erfolgt meist innerhalb der Forschungsgruppe, der die Arbeit zugehörig ist. Sie kann aber auf Wunsch auch departmentweit präsentiert werden.
  • "Der Weg zum Abschluss" (= wie und was ist einzureichen) ist auf der Webseite des Dekanats beschrieben.
  • Sie werden per Email von Dekanat informiert, wenn Ihre Abschlussunterlagen abholbereit sind (üblicherweise innerhalb von 2 - 3 Wochen).

Nützliche Infos

  • Eine Bachelorarbeit muss nicht gedruckt/gebunden vorliegen.
  • Der Abschluss des Bachelorstudiums ist jederzeit möglich, es gibt keine Einreichfristen (so wie beim Abschluss des Masterstudiums). Sobald der Studienabschluss vom Dekanat bestätigt wurde, ist die Inskription für das weiterführende Masterstudium möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Anrechnungsbescheides 4-6 Wochen dauern kann. Suchen Sie daher bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Abschlusstermin um eine Anrechnung an.

Eine Masterarbeit/Diplomarbeit umfasst 27 ECTS und wird im Rahmen der Diplomprüfung (3 ECTS) am Ende des Studiums präsentiert.

Wichtige Schritte zum Abschluss des Masterstudiums

  • Das Thema der Masterarbeit muss vom Studiendekan genehmigt werden. Dies geschieht über TISS, indem die/der Studierende einer Abschlussarbeit in TISS zugeordnet wird  (darum kümmert sich die Betreuerin/der Betreuer). Dies sollte aber jedenfalls zu Beginn der Arbeit erledigt werden, da die Möglichkeit besteht, dass das Thema abgewiesen wird.
  • Die fertige Masterarbeit muss der Betreuerin/dem Betreuer in analoger und digitaler Form abgegeben werden. Diese/r bewertet die Arbeit mit einer Note von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend) und einem schriftlichen Gutachten.
  • Für das offizielle Ansuchen zur Abschlussprüfung
    • muss der Prüfungssenat (Prüfer und Prüfungsfach) festgelegt und mindestens 4 Wochen vor dem Abgabetermin dem Dekanat für Mathematik und Geoinformation bekannt gegeben werden. Der Prüfungssenat wird dem Studiendekan zur Genehmigung vorgelegt.
    • muss die Lehrveranstaltungszuordnung über das TISS-Abschlussprüfungsprogramm vorgenommen werden.
    • müssen alle erforderlichen Unterlagen am Dekanat eingereicht werden. Ein "Leitfaden zum Abschluss der Masterstudien" sowie die Online-Terminbuchung sind auf der Webseite des Dekanats zu finden. Pro Semester gibt es drei Antragsfristen, die jeweils zu einem Prüfungstermin etwa einen Monat später führen.
  • Vom Dekanat für Mathematik und Geoinformation wird eine Einladung zur Diplomprüfung versendet. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
    • 20 Minuten Präsentation der Masterarbeit
    • Öffentliche Prüfung (Prüfungssenat)
  • Das Abschlusszeugnis sowie der Bescheid über den akademischen Grad können etwa 2 bis 3 Wochen nach der Prüfung am Dekanat unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeholt werden.

Prüfungssenat

Der Prüfungssenat besteht aus der Betreuerin/dem Betreuer der Masterarbeit und zwei anderen Prüfer*innen. Generell dürfen nur Professor*innen oder Personen mit Habilitation wissenschaftliche Arbeiten betreuen, sie können aber von nicht-habilitierten Mitarbeiter*innen unterstützt werden (diese sind ebenfalls auf der Titelseite der Masterarbeit zu erwähnen).

  • Prüfer*innen sollten aus unterschiedlichen Forschungsgruppen gewählt werden und einer Lehrveranstaltung im Master Curriculum zuzuordnen sein.
  • Eine*r der Prüfer*innen kann ein externer (nicht habilitierter) Lehrbeauftragter sein.
  • Bitte kontaktieren Sie Ihre gewählten Prüfer*innen selbstständig und erfragen, ob sie im voraussichtlichen Zeitraum der Prüfung verfügbar sind.
  • Der Prüfungssenat (Prüfer und Prüfungsfach) muss mindestens 4 Wochen vor dem Abgabetermin dem Dekanat für Mathematik und Geoinformation bekannt gegeben werden. Der Prüfungssenat wird dem Studiendekan zur Genehmigung vorgelegt.

Nützliche Infos

  • Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Anrechnungsbescheides 4-6 Wochen dauern kann. Suchen Sie daher bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Abschlusstermin um eine Anrechnung an.
  • Findet die geplante Diplomprüfung in der Fortmeldefrist des letzten Semesters statt (bis Ende Oktober bzw. Ende März), so ist keine Studiengebühr für das kommende Semester zu zahlen.
  • Das Deckblatt der Masterarbeit muss bestimmten Kriterien entsprechen. Eine Vorlage (DOC oder PDF) ist auf der Webseite des Dekanats verfügbar. Das übrige Layout der Masterarbeit ist frei wählbar.
  • Masterarbeiten werden automatisch von TISS ins reposiTUm importiert.

Eine Dissertation umfasst 162 ECTS und wird im Rahmen des Rigorosums am Ende des Studiums präsentiert. Zusätzlich müssen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS belegt werden, wobei es folgendes zu beachten gilt:

  • LVAs im Ausmaß von mindestens 5 ECTS vom Typ VO
  • LVAs im Ausmaß von max. 10 ECTS vom Typ VU, PR, UE
  • LVAs im Ausmaß von max. 6 ECTS vom Typ PV, SE
  • Max 50% der zu absolvierenden LVAs können aus dem LVA-Angebot jenes Forschungsbereiches gewählt werden, an dem die Arbeit verfasst wird.
  • Bitte achten Sie darauf, dass die belegten Fächer einen sichtbar technischen Charakter haben.

Außerdem ist die Inskription in ein Doktoratsstudium erforderlich: Entweder ins Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften Geodäsie und Geoinformation (dies ist der Standard mit abgeschlossenem Master am Department) oder ins Doktoratsstudium der Naturwissenschaften Geodäsie und Geoinformation (aufgrund der vorher studierten Fachrichtung). Hier finden Sie Informationen für die Zulassung mit österreichischer Vorbildung, öffnet in einem neuen Fenster und Informationen für die Zulassung mir internationaler Vorbildung, öffnet in einem neuen Fenster.

Wichtige Schritte zum Abschluss des Doktoratsstudiums

  • Anmeldung einer Dissertation + Dissertationsvereinbarung
  • Inskription ins Doktoratsstudium und absolvieren der LVAs
  • Kurz vor/nach Fertigstellung der Dissertation: Auswahl der Gutachter und Abstimmung des Rigorosumstermins
    • Bitte die studienrechtlichen Bestimmungen (§23) und die Richtlinie des Studiendekans der Geodäsie und Geoinformation zur Betreuung und Begutachtung der Dissertationen beachten.
    • Mindestens ein Gutachter muss TU-extern sein.
    • Das Studiendekanat lädt die Gutachter zur Ausfertigung des Gutachtens ein.
    • Die Dissertationsschrift wird entweder durch den Betreuer/die Betreuerin oder den Kandidaten/die Kandidatin an die Gutachter in einer vorher abgestimmten Form zugesandt.
  • Alle Gutachten müssen spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin unterschrieben und mit einem Notenvorschlag für die Dissertationsschrift im Dekanat (Fr. Jelovic) eingegangen sein.
    • Es ist zu vermeiden, dass Gutachten ausschließlich an den Studiendekan oder an den Betreuer/die Betreuerin der Dissertation gesendet wird.
    • Darüber hinaus ist eine benotete Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin notwendig.
  • Anmeldung um Zulassung zum Rigorosum
  • Rigorosum: Vortrag (30 min), Verteidigung (Fragen aus dem Auditorium), Prüfung (etwa 1 Stunde), Ergebnisverkündung.

Nützliche Infos

Aktualität der Links: Mit der Zeit könnten einige der obigen Links ihre Aktualität verlieren. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der gültigen Richtlinien, öffnet in einem neuen Fenster an der TU Wien.