Die Behindertenvertrauensperson steht für die Anliegen und Bedürfnisse behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung und nimmt deren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen wahr.

 

Zu den Aufgaben der Behindertenvertrauensperson gehören:

 

  • Hinweis auf die besonderen Bedürfnisse der Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen mit Behinderungen
  • Erstattung von Vorschlägen in Fragen der Beschäftigung, der Aus‐ und Weiterbildung
  • Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Mitteilung wahrgenommener Mängel an den Betriebsrat und der Rektorin/dem Rektor bzw. an das für den Arbeitnehmer_innenschutz zuständige Mitglied des Rektorates

 

Die Behindertenvertrauensperson hat das Recht an allen Sitzungen des Betriebsrates während der gesamten Dauer beratend teilzunehmen. Der Betriebsrat hat die Behindertenvertrauensperson gleichzeitig mit den Betriebsratsmitgliedern zu den Sitzungen einzuladen. Ein Stimmrecht kommt der Behindertenvertrauensperson jedoch nicht zu.

 

Das Rektorat der TU Wien ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson in sämtlichen Belangen, die die jeweiligen Aufgabengebiete betreffen, zu informieren, beizuziehen und zu hören.

 

Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergibt sich die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankung die Möglichkeit haben, sich beruflich entfalten zu können.

 

Damit verbunden ist auch der Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen zum Nachteilsausgleich sowie der Abbau von Barrieren in Gebäuden oder Informations- und Kommunikationstechnologien.

 

Ich bin für Sie da: Reden wir miteinander

Meine Vision fuTUre fit: An der TU Wien wird Inklusion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in allen Bereichen nachhaltig gelebt.