Die Behindertenvertrauensperson ist ihre zentrale Ansprechperson für alle Anliegen und Bedürfnisse von Mitarbeiter_innen mit Behinderungen. Sie setzt sich für Ihre wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen ein.

Aufgaben der Behindertenvertrauensperson

  • Sensibilisieren: Hinweisen auf die Bedürfnisse von Arbeitskolleg_innen mit Behinderungen
  • Vorschlagen: Erstattung von Vorschlägen zur Beschäftigung sowie zur Aus- und Weiterbildung
  • Überwachen: Kontrolle der Einhaltung des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Melden: Mitteilung von festgestellten Mängeln an den Betriebsrat und die Rektorin/den Rektor oder das für den Arbeitnehmerschutz zuständige Mitglied des Rektorats

Mitwirkungsrecht beim Betriebsrat

Die Behindertenvertrauensperson hat das Recht, beratend an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson gleichzeitig mit den Betriebsratsmitgliedern zu den Sitzungen einzuladen.

Informationspflicht des Rektorats

Das Rektorat der TU Wien ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson in sämtlichen Belangen, die die jeweiligen Aufgabengebiete betreffen, zu informieren, beizuziehen und zu hören.

Verpflichtung gemäß UN-Konvention

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergibt sich die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankung die Möglichkeit haben, sich beruflich entfalten zu können.

Damit verbunden ist auch der Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen zum Nachteilsausgleich sowie der Abbau von Barrieren in Gebäuden oder Informations- und Kommunikationstechnologien.

Ich bin für Sie da: Reden wir miteinander

Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Meine Vision fuTUre fit: An der TU Wien wird Inklusion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in allen Bereichen nachhaltig gelebt.