Presseaussendungen

TU Wien: Gutachten bestätigen Niki Poppers Doktorarbeit

Kein Widerruf des Doktortitels. Externes Gutachten über Poppers Dissertation besagt: Forschungsinhalt jedenfalls dissertationswürdig, keine Täuschungsabsicht.

Portrait Niki Popper

Zur Überprüfung der Diplom- und Doktorarbeit von Dr. Niki Popper initiierte die TU Wien im Jänner 2023 auf Grundlage des Universitätsgesetzes 2002 (UG) ein Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung unabhängiger, interner und externer Gutachter. Nun liegt der TU Wien das unabhängige, externe Prüfgutachten über Poppers Dissertation „Comparative Modelling and Simulation – A Concept for Modular Modelling and Hybrid Simulation of Complex Systems“ vor:

Das Gutachten bescheinigt, dass der eigene Forschungsanteil von Dr. Popper in jedem Fall dissertationswürdig ist und außer Frage steht. Die eingehende externe Begutachtung erkennt keine Täuschungsabsicht. Ergänzend dazu hält ein umfassendes universitätsinternes Gutachten fest, dass absolut kein Zweifel an der Originalität der Dissertation Niki Poppers besteht. Die Überprüfung von Zitaten in der Doktorarbeit bestätigt kolportierte Vorwürfe in der Hinsicht, dass teilweise Übernahmen von Textpassagen aus anderen Werken ungenau gekennzeichnet wurden und damit der gängigen Zitierpraxis im Gebiet der Mathematik und Informatik widersprechen. Das universitätsinterne Gutachten verweist zudem auf die hohe Komplexität der Dissertation, in der 25 Publikationen Poppers und seines Teams das Grundgerüst darstellen.

Auf Basis dieser Ergebnisse in den vorliegenden Gutachten wird das Verfahren eingestellt und der akademische Grad ‚Dr.techn.‘ nicht widerrufen“, erklärt Prof. Kurt Matyas, Vizerektor für Studium und Lehre an der TU Wien.

Verwaltungsverfahren

Im Juni 2023 wurde das Prüfverfahren der TU Wien zur Untersuchung der Diplomarbeit Niki Poppers abgeschlossen: Die Analyse zeigte, dass der empirische und somit Großteil der Diplomarbeit methodisch einwandfrei ist. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt und der akademische Grad „Dipl.Ing.“ nicht widerrufen.

 

Rückfragehinweis:

Technische Universität Wien
Bettina Neunteufl, MAS
Pressesprecherin
bettina.neunteufl@tuwien.ac.at