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"Wiederholbarkeit von Teilleistungen – Praxisbeispiele aus der Lehre"

Im Rahmen der Veranstaltungsserie Lehrende helfen Lehrenden lädt das Team des Fachbereichs Digital Teaching and Learning zu einer Informationsveranstaltung ein.

blauer Hintergrund, zwei Hände mit weißen Puzzlesteinen in der Hand

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Vor Kurzem wurden die studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung betreffend Wiederholbarkeit von Teilleistungen geändert. Ziel der Wiederholbarkeit von Teilleistungen ist eine Erhöhung der Studierbarkeit, indem zusätzliche Möglichkeiten angeboten werden, damit eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung im betreffenden Semester positiv abgeschlossen werden kann.

Neu ist, dass jedenfalls jene Teilleistungen (§ 12 Abs. 4 der studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung) im laufenden Semester zumindest einmal wiederholbar sein müssen, ohne die eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung nicht möglich ist. Allgemeine Informationen zu diesem Thema gibt es unter Studienrecht Startseite - Studienrecht - TU coLAB (tuwien.ac.at), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Doch wie können die Teilleistungen einer Lehrveranstaltung gestaltet werden, um den neuen Regelungen der Satzung zu entsprechen? Und wie lässt sich das optimal in TUWEL und TISS umsetzen?

"Wiederholbarkeit von Teilleistungen – Praxisbeispiele aus der Lehre"

Um Antworten auf die oben gestellten Fragen zu finden, veranstaltet das Team des Fachbereichs Digital Teaching and Learning am 25. November 2024 von 10:00-11:30 Uhr im TUtheSkydas Event "Wiederholbarkeit von Teilleistungen – Praxisbeispiele aus der Lehre" aus der Veranstaltungsreihe Lehrende helfen Lehrenden.

Diese Veranstaltung bietet Lehrenden in kollegialer Atmosphäre die Möglichkeit, sich auszutauschen, neue Anregungen für Ihre Lehrpraxis zu gewinnen und Fragen zu stellen. Die Vortragenden stellen ihre bevorzugten Methoden vor, zeigen konkrete Beispiele aus ihrer Lehre und geben hilfreiche Tipps zur Umsetzung der Wiederholbarkeit von Teilleistungen.