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Im Sinne der Erfinder_innen

Wichtige Änderungen bei den Diensterfindungen mit Jänner 2025

schwarzer Hintergrund Glühbirne mit Kreide gemalt, darum herum Papierkugeln

© ARAMYAN_adobe.stock.com

Im Rahmen ihrer Anstellung an der TU Wien entstehen durch Forschende an den unterschiedlichen Forschungseinheiten viele Erfindungen, sogenannte Diensterfindungen. Das  Patent & Lizenzmanagement der Abteilung Forschungs- und Transfersupport kümmert sich darum, dass diese Erfindungen durch Patente geschützt werden und dass Forschende bei der kommerziellen Vermarktung  unterstützt werden. Ist die Anmeldung erfolgt, findet das Patent idealerweise entweder eine_n Käufer_in oder bringt als Lizenz Geld ein. Bisher erfolgte die Entlohnung der Erfinder_innen nach Abzug der Patentkosten nach einem Aufteilungsschlüssel (35% Erfinder_in, 25% Institut und Forschungsgruppe, 40% TU zentral). Fand eine Erfindung keinen Verwertungspartner, erfolgte bisher auch keine monetäre Abgeltung.

Mehr Geld für Erfindungen

Seit 1. Jänner 2025 gibt es zwei wichtige Neuerungen in Bezug auf Diensterfindungen. Die prozentuelle Aufteilung des Aufteilungsschlüssels bleibt gleich, jedoch erfolgt zuvor kein Abzug von Patentkosten mehr. Neu ist auch, dass ab sofort jede Erfindung, für die eine Patenterteilung in den USA und/oder in Europa (EP) erfolgt, monetär abgegolten wird, auch wenn aus ihr keine Einnahmen erfolgen. Sobald die erste dieser Erteilungen erfolgt ist, werden einmalig 500€ pro Erfinder_in ausbezahlt, sollten mehrere Erfinder_innen beteiligt sein, werden einmalig bis zu maximal 2000€ ausbezahlt.