News

Gegenwart und Zukunft von Gleichstellung und Frauenförderung an der TUW

Am 26. Jänner 2025 wurden vom Senat der Frauenförderungs- und der Gleichstellungsplan der TUW beschlossen: Diese beiden vom AKG der TU Wien überarbeiteten Satzungsteile der TU Wien spiegeln Erreichtes wider und formulieren neue Ziele.

Ein Pappkarton auf einer Demo mit der Aufschrift "What lessens one of us lessens all of us"

© Micheile Henderson, unsplash

Frauenförderung und Gleichstellung an Universitäten sind komplexe und vielschichtige Themen. Denn dabei geht es sowohl um die Förderung einzelner Gruppen, als auch um tiefgreifende, strukturelle Veränderungen, um Chancengleichheit für alle zu schaffen. Der Frauenförderungs- sowie der Gleichstellungsplan der TU Wien bilden dabei zentrale Bausteine. Bereits 2004 ist der erste Frauenförderungsplan in Kraft getreten. Nun wurden beide Pläne vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) der TUW überarbeitet. „Seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2017 haben wir kontinuierlich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Pläne gearbeitet“, so Vizerektorin Ute Koch. Sie stellt fest, „viele der damals initiierten Projekte sind heute fest in der Kultur der TU Wien verankert.“ AKG-Vorsitzende Kerstin Schneider-Hornstein kann das nur bestätigen und verweist auf die mittlerweile an allen Fakultäten existierenden Frauennetzwerke sowie die Institutionalisierung des Diversity Managements, das 2017 noch als Projekt bezeichnet war. 

Gleichstellung in allen Bereichen

AKG-Vorsitzende Kerstin Schneider-Hornstein betont, dass diese beiden TU-weit gültigen Pläne in enger konstruktiver Zusammenarbeit mit jenen Abteilungen und Personen erarbeitet wurde, die sich mit den Themen Gleichstellung und Frauenförderung befassen: der Abteilung Genderkompetenz unter Leitung von Dinah Gaffal, der Leiterin des Fachbereichs Diversity Management Louisa Holub, der Behindertenbeauftragten Nicole Kretschy sowie der gewählten Behindertenvertrauensperson Gerhard Neustätter und der Vereinbarkeitsbeauftragten Stefanie Madsen. Die Vielfalt der Beteiligten zeigt wie breit und facettenreich die Themen rund um Gleichstellung und Gleichbehandlung sind. Schneider-Hornstein sagt dazu: „Frauenförderung und Gleichstellung erfordern differenzierte Ansätze. Wir brauchen eine zielgerichtete Förderung von Frauen, besonders in den technischen Fächern, wo der Anteil an Studentinnen noch immer unter 15 Prozent liegt. Gleichzeitig müssen wir strukturelle Änderungen vorantreiben, um langfristige Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.“

Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan 2025 

Die Vision für 2025 ist klar: „Der aktualisierte Plan spiegelt einerseits die heutige Praxis der TU Wien wider und gibt darüber hinaus einen zuverlässigen Rahmen für die kommenden Jahre, um eine gerechte und inklusivere Hochschulkultur weiter umzusetzen“, erklärt Vizerektorin Ute Koch. 

Im Fokus der Neufassung beider Satzungsteile, die den juristischen Status einer Verordnung haben und seit 14.03.2025 gelten, stehen vor allem die Steigerung des Frauenanteils und die Erweiterung des Diversitätshorizonts: 
Einerseits wird für Stellen ab Post Doc (exkl. § 99 (3) (4)) eine dreiwöchige Bewerbungsfrist festgeschrieben, andererseits das „Opportunity Hiring“, das von § 98-Stellen auf weitere Stellen des wissenschaftlichen Personals ausgedehnt wird. Zur Förderung von Gleichstellung wurden Begrifflichkeiten von Genderpositionierungen diversifiziert und die Förderung von Diversitätskompetenzen um die Förderung von Kommunikationskompetenzen erweitert – etwa im Sinne der Sprachenvielfalt, die auch die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) inkludiert. 

In den kommenden Jahren werden Frauenförderung und Gleichstellung an Bedeutung gewinnen – insbesondere in einer zunehmend digitalisierten und sich wandelnden Arbeitswelt. Es geht nicht nur darum, mehr Frauen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge zu gewinnen, sondern auch darum, die gesamte Hochschulkultur so zu gestalten, dass alle Studierenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialen Voraussetzungen gleiche Chancen vorfinden und damit auch in unserer Gesellschaft wirksam werden. Der Frauenförderungs- und der Gleichstellungsplan werden auch in Zukunft eine Schlüsselrolle dabei spielen, diese Veränderungen zu begleiten und voranzutreiben. Fest steht, Frauenförderung und Gleichstellung sind keine kurzfristigen Projekte, es sind langfristige Aufgaben, die kontinuierliche Aufmerksamkeit und Anpassung erfordern. Die Reise geht weiter! 

Beide Pläne sind auf der AKG-Webseite verfügbar, eine englische Übersetzung ab Anfang April 2025. (Link, öffnet in einem neuen Fenster

Links

Pläne

  • Frauenförderungsplan (Link)
  • Gleichstellungsplan (Link)

Stellen und Beauftragte für Gleichbehandlung

  • Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (Link)
     
  • Abteilung Genderkompetenz (Link)
  • Fachbereich Diversity Management (Link)
  • Barrierefrei studieren und arbeiten an der TUW (Link)
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Link)

Kontakt
 

Büro des AKG
Leiterin: Katharina Prinzenstein, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
E-Mail-Adresse (Link
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (Link)