Informationen über den Studienabschluss (notwendige Unterlagen, etc.) finden Sie unter Studienabschluss>Doktorat>Formulare.

 

Dissertation

Das Thema einer Dissertation muss vor Beginn der Arbeit beim Studiendekan schriftlich angemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür das Formular für die Dissertationsvereinbarung (PDF). , öffnet eine Datei in einem neuen FensterGemeinsam mit der Dissertationsvereinbarung muss eine Beschreibung der geplanten Arbeit (Abstract) abgegeben werden. Unabhängig davon muss das Thema im TISS-Informationssystem, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster eingetragen werden (von der Betreuung).

Kumulative Dissertationen sind grundsätzlich zulässig, wir empfehlen Ihnen in diesem Fall jedenfalls Rücksprache mit Ihrer Betreuung zu halten, beachten Sie bitte auch die Richtlinien (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster der TU Wien.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf den Code of Conduct (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien, welcher die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität festlegt, hinweisen.

Hinweis: Für elektronische Version (pdf) ist die Angabe persönlicher Daten nicht verpflichtend. Die elektronische Version muss auch nicht unterschrieben werden.

Wissenschaftliche Vertiefung

Die im Rahmen des Doktoratsstudiums zu absolvierenden Lehrveranstaltungen (wissenschaftliche Vertiefung) sind in Absprache mit der Betreuung auszuwählen und müssen vor der Absolvierung vom Studiendekan genehmigt werden.

Die wissenschaftliche Vertiefung wird auf dem Formular für die Dissertationsvereinbarung angegeben Dissertationsvereinbarung (PDF)., öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Bitte beachten Sie die Richtlinie des Studiendekans (PDF) , öffnet eine Datei in einem neuen Fensterin Bezug auf die zu erbringenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS.

ACHTUNG!

Die Richtlinie des Studiendekans (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster wurde mit 15.11.2023 aktualisiert und ersetzt alle früheren Richtlinien!

Im wesentlich wurde die Richtlinie dahingehend verändert, dass ab jetzt die auf dem Zeugnis ausgewiesenen ECTS Punkte für Lehrveranstaltungen bei der Ermittlung der zu absolvierenden 18 ECTS berücksichtigt werden.

Antrag auf Benützungsbeschränkung (Sperre) der Dissertation

Der Benützungsausschluss wird zunächst für zwei Jahre ausgesprochen und kann auf Antrag einmalig für maximal drei weitere Jahre verlängert werden (Sperrfrist), wenn rechtzeitig vor Ablauf der ersten Sperrfrist ein diesbezüglicher Antrag beim Studienrechtlichen Organ gestellt wird und die Voraussetzungen gemäß § 86 Abs. 4 UG weiterhin erfüllt sind.

 

Gesperrte Arbeiten können in der Bibliothek in diesem Zeitraum nicht ausgeliehen und eingesehen werden (das gilt auch für das Abstract der Arbeit).

Formulare

Für das Doktoratsstudium relevante Formulare finden Sie unter Formulare.

Promotion

Die Promotion wird von der Abteilung für Datenschutz und Dokumentenmanagement der TU Wien organisiert.