Zulassung zum konsekutiven Masterstudium

Die Einschreibung für das konsekutive (fachgleiche) Masterstudium kann direkt nach dem Abschluss des Bachelorstudiums auch außerhalb der Zulassungsfrist formlos per TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Kachel "KONSEKUTIVE MASTERSTUDIEN (MIT BACHELORABSCHLUSS DER TU WIEN)") durchgeführt werden, sofern Sie für das Semester schon fortgemeldet waren. Eine vorherige Antragstellung oder das persönliche Erscheinen in der Studienabteilung ist nicht erforderlich! "Fachgleich" bedeutet, dass Sie bspw. das Bachelorstudium Architektur an der TU Wien abgeschlossen haben und nun das Masterstudium Architektur beginnen möchten.

Wenn Sie sich außerhalb der Zulassungsfrist einschreiben (Sommersemester 1. April bis Anfang Juli und Wintersemester 1. November bis Anfang Jänner) zählt das laufende Semester als erstes Semester des Masterstudiums. Wenn Sie sich beispielsweise am 25. Mai einschreiben, gilt das Sommersemester also gesamt als erstes Semester des Masterstudiums!

ACHTUNG Anerkennung von Prüfungen! Alle Lehrveranstaltungen des Masterstudiums, die bereits während des Bachelorstudiums absolviert wurden und nicht für den Abschluss des Bachelorstudiums (zB. als Wahlfächer) verwendet wurden, werden automatisch für den Abschluss des Masterstudiums herangezogen. Eine gesonderte Anerkennung wird nicht durchgeführt! 

Zulassung zu einem fachfremden Masterstudium

Die Zulassung zu einem Fachbereich im Masterstudium, der nicht dem des Bachelorabschlusses entspricht, setzt einen schriftlichen Antrag voraus. In diesem Fall ist das entsprechende Formular, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster auszufüllen und die erforderlichen Dokumente sind beizulegen.