Allgemeine Informationen

Jedes Jahr vergibt die Technische Universität Wien Stiftungsstipendien. Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen finden Sie in der Ausschreibung, die jährlich im Mitteilungsblatt der TU Wien veröffentlicht wird. Die Ausschreibung für das Studienjahr 2024/25 wurde im Mitteilungsblatt 2024, 46. Stück, lfd.Nr.499.2, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster veröffentlicht. 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um die allgemeinen Voraussetzungen zu prüfen, bevor Sie Ihren Antrag einreichen:

Allgemeine Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung erfüllt sein:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Ordentliches Studium an der TU Wien
    • Bachelor- oder Masterstudium (keine Mitbelegung)
    • Ordentliche Fortmeldung (keine Beurlaubung)
  • Keine Förderung für Doktoratsstudien
    Bitte beachten Sie, dass Stipendien für Doktoratsstudien nicht vergeben werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Angerechnete LVAs werden akzeptiert, wenn sie innerhalb des definierten Zeitraums absolviert wurden. Es zählt das Datum der Absolvierung, nicht das Datum der Anrechnung.

Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie im Student Self Service die Möglichkeit haben, ein Sammelzeugnis mit den angerechneten LVAs auszudrucken.

Bitte beachten Sie, dass die Gleichstellung bei den Stiftungsstipendien – wie in der Ausschreibung dargelegt – keine Rolle spielt.

Da Sie mehr als 7 Semester für Ihren Bachelorabschluss benötigt haben, entspricht Ihr Antrag nicht den Antragsvoraussetzungen.

Die maximale Gesamtstudienzeit bei Bachelorstudien in Verbindung mit dem darauffolgenden Masterstudium darf 11 Semester nicht überschreiten.

Bezüglich der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass vor Beginn des ERASMUS-Mobilitätsprogramms eine Vereinbarung mit dem_r Studiendekan_in getroffen werden musste. Diese Vereinbarung legt verbindlich fest, welche Lehrveranstaltungen (LVAs) Sie im Ausland absolvieren, um eine Anrechnung sicherzustellen.

Wir bitten Sie daher, uns diese unterzeichnete Vereinbarung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich ECTS-Punkte aus dieser Vereinbarung für das Stiftungsstipendium anerkennen können.