Wer kann wählen?

Wählen dürfen Personen, die für die ÖH-Wahl wahlberechtigt sind. Aktiv wahlberechtigt sind

  • alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden,
  • die am 21.3.2023 (Stichtag für die Wahlberechtigung) für ihr Studium an der TU Wien für das SS 2023 fortgemeldet sind und
  • am ersten Wahltag (9.5.2023) zumindest 14 Jahre alt sind.

ACHTUNG!

Der Stichtag für die Wahlberechtigung fällt nicht mit dem Ende der Zulassungs- und Fortmeldefrist zusammen. Wird der ÖH-Beitrag bzw. Studienbeitrag zu spät einbezahlt, sodass die Fortmeldung erst nach dem 21.3.2023 erfolgt, ist man NICHT WAHLBERECHTIGT.

Ich stehe nicht im WählerInnenverzeichnis!?

Scheinen Sie im Wähler_innenverzeichnis nicht auf, obwohl Sie vor dem 21.3.2023 (Stichtag Wahlberechtigung) für das Studium fortgemeldet waren, können Sie bis 4.4.2023 bei der Vorsitzenden der Wahlkommission (jasmin.gruendling-riener@tuwien.ac.at) schriftlich Einspruch erheben.

Wie Sie Einsicht nehmen können, finden Sie im Punkt Wähler_innenverzeichnis.

Wer darf gewählt werden?

Wer darf als Kandidat_in für die ÖH-Wahl aufgestellt werden bzw. darf sich der Wahl stellen? Das sind Studierende der TU Wien, die passiv wahlberechtigt sind. Das sind

  • alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden,
  • die am 21.3.2023 (Stichtag für die Wahlberechtigung) für ihr Studium an der TU Wien für das SS 2023 fortgemeldet sind und
  • am ersten Wahltag (9.5.2023) zumindest 18 Jahre alt sind.