Das Habilitationsverfahren bezeichnet das Verfahren zur Erlangung der universitären Lehrbefugnis (Habilitation). Habilitierte Personen dürfen wissenschaftliche Abschlussarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen selbstständig betreuen und eigenständig (nach Maßgabe der Möglichkeiten) Lehrveranstaltungen ankündigen und abhalten. Das Habilitionsverfahren ist im §103 UG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, der Satzung der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und im Leitfaden für Habilitationswerber, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster geregelt.

Das Ansuchen um Habilitation wird am Dekanat gestellt, dort finden Sie auch Informationen über die formalen Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen.