ETIT

News aus der Elektrotechnik

Inskriptionsfrist für das Wintersemester 2024

Am 8. Juli 2024 beginnt die Zulassungsfrist für das kommende Wintersemester an der TU Wien. Studierende und Studieninteressierte werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Einschreibung vorzubereiten.

Frau_mit_Büchern_auf_dem_Kopf

Was ist die Zulassung?

Die Zulassung zu einem Studium ist der formale Beginn des Studiums und erfolgt persönlich in der Studienabteilung. Dabei können sich Bewerber_innen für Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowie für einzelne Lehrveranstaltungen und Studienberechtigungsprüfungen einschreiben. Bei der erstmaligen Zulassung erhalten Studierende eine Matrikelnummer, die sie ihr ganzes Studium begleitet.

Abschluss der Zulassung und Aktivierung des TU Accounts

Die Zulassung ist erst nach der Bezahlung des Studierendenbeitrags oder des Studienbeitrags für Drittstaatsangehörige gültig. Diese Zahlung kann über den TU Student Account erfolgen, woraufhin der Status auf „fortgemeldet“ gesetzt und die TUcard aktiviert werden kann.

Zulassungsfristen

  • Online-Studienbewerbung: Für das Wintersemester bis spätestens 5. September.
  • Persönliche Einschreibung: Nach der Studien-VoR-Phase bis 12. September.

Schritte zur Zulassung

  1. Informationen über die angebotenen Studiengänge einholen und die Online-Studienbewerbung durchführen.
  2. Aufnahmeverfahren bzw. Studien-VoR-Phase absolvieren.
  3. Persönliche Einschreibung in der Studienabteilung vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reifezeugnis oder Nachweis der Studienberechtigung
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Abgangsbescheinigung (falls zutreffend)
  • Urkunde über eine Namensänderung (falls zutreffend)

Informationen für internationale Studierende

Internationale Bewerber_innen müssen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung per Post einreichen. Erforderliche Unterlagen sind u.a. beglaubigte und übersetzte Kopien des Reifezeugnisses, Nachweis der Deutschkenntnisse und eine Kopie des Reisepasses. Für EU-Bürger_innen und Drittstaatsangehörige gelten unterschiedliche Fristen und Bedingungen.

Wichtige Termine für Drittstaatsangehörige

  • Antragsfrist für das Wintersemester: 15. Juli
  • Bearbeitungszeit: 10-12 Wochen

Weitere Informationen und detaillierte Anweisungen finden Sie auf unserer Webseite. Alternativ können Sie auch das Studieninfo-Team der TU Wien kontaktieren.

Bleiben Sie informiert und verpassen Sie die wichtigen Fristen für Ihre Zulassung nicht!

Text: TU Wien