Mündliche Prüfungen

Aufgrund der schriftlichen Prüfung vom 22.10.2024 sind folgende Kandidat_innen zur mündlichen Prüfung Mechanik 1 zugelassen:

Dienstag, 29.10.2024 (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Mittwoch, 30.10.2024 (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Informationen zur Prüfungsanmeldung Mechanik 1 VO

Alle Studierenden, die nur noch den mündlichen Teil der Mechanik 1 VO-Prüfung zu wiederholen haben, müssen sich ebenfalls über TISS zum regulären Prüfungstermin anmelden. Bitte zusätzlich eine Email mit der Angabe von Name, Matrikelnummer und dem Vermerk "nur mündlich" an das Sekretariat senden. Der mündliche Teil der Prüfung kann einmal wiederholt werden und muss innerhalb von zwei Semestern absolviert werden.

Die im TISS genannten An- und Abmeldefristen gelten auch für die Wiederholung der mündlichen Prüfung.

Bitte denken Sie daran, sich fristgerecht abzumelden, wenn Sie doch nicht zur Prüfung antreten möchten. Sie ermöglichen damit einem Studierenden von der Warteliste nachzurücken. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung kann darüber hinaus zur Folge haben, dass der Studierende für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung ausgeschlossen wird.

Die Einteilung zur mündlichen Prüfung erfolgt nach der schriftlichen Prüfung. Diesbezüglich bitte den aktuellen Aushang beachten!

Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Ergebnisse von Prüfungen auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt daher ausschließlich als Benachrichtigung im TISS.