Prüfungsordnung

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass ein Test bzw. eine Prüfung mit 0 Punkten gewertet wird, wenn festgestellt wird, dass abgeschrieben wurde. Diese Regelung gilt sowohl für Studierende die abschreiben, als auch für Studierende die abschreiben lassen.

Für sämtliche Prüfungen und Übungstests ist das vom Institut zur Verfügung gestellte Papier zu verwenden. Eigene Zettel werden ausnahmslos nicht akzeptiert und somit auch nicht bewertet.

Prüfungssperren

Gemäß den Studienrechtlichen Bestimmungen (Mitteilungsblatt 2014, 3. Stück; Nr.22) gelten folgende Regeln für die Abmeldung von Prüfungen.

§ 18a. (1)) ergaben Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.

(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.

(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.

Es wird darauf hingewiesen, dass von der in Absatz (2) angeführten Möglichkeit, Studierende, welche bei der Prüfung ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinen, Gebrauch gemacht wird.

Bauingenieure:

Die Vorlesungsprüfung sowie die Übungstests basieren auf dem Eurocode 2 (ÖNORM EN 1992-1-1:2011 und dem nationalen Anhang ÖNORM B 1992-1-1:2011) in der aktuellen Fassung.  


Vorlesungsprüfung:

Betonbau 1

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil und Berechnungsbeispielen. Für den positiven Abschluss der Prüfung müssen beide Teile positiv absolviert werden.

Im ersten Teil (Theorie und einfache Berechnungsbeispiele) sind keine Hilfsmittel (auch kein Taschenrechner) erlaubt. Die Antworten werden auf die ausgeteilten Angabeblätter eingetragen. Für diesen Teil wird lediglich ein Schreibgerät benötigt.

Im zweiten Teil (Berechnungsbeispiele), welcher nach Einsammeln des ersten Teils bearbeitet wird, darf ausschließlich das Vorlesungsskriptum (in der aktuellen Fassung: Oktober 2013, ältere Ausgaben des Skriptums sind nicht zulässig) sowie der Eurocode 2 (in der aktuellen Fassung ÖNORM EN 1992-1-1 und ÖNORM B 1992-1-1) verwendet werden. Beiwerte aus dem nationalem Anhang dürfen in das Grunddokument (ÖNORM EN 1992-1-1) übertragen werden. Markierungen zur schnelleren Handhabung sind ebenso zugelassen.

Das Übungsskriptum, Bautabellen, durchgerechnete Testbeispiele,  "Kochrezepte" oder selbst verfasste Formelsammlungen sind nicht erlaubt. Für diesen Teil werden Schreibgeräte, Geodreieck und Taschenrechner benötigt.

Übungstests:

Betonbau 1 

Für die Übungstests aus "Betonbau 1" sind das Vorlesungsskriptum (in der aktuellen Fassung: Oktober 2013, ältere Ausgaben des Skriptums sind nicht zulässig) sowie der Eurocode 2 (aktuelle Fassung ÖNORM EN 1992-1-1 und ÖNORM B 1992-1-1) zugelassen.

Das Übungsskriptum, durchgerechnete Testbeispiele,  "Kochrezepte", selbst verfasste Formelsammlungen und in der Übung erstellte Unterlagen (vorgerechnete Beispiele) sind nicht erlaubt.

Betonbau 2:

Für die Übungstests aus  "Betonbau 2" sind das Vorlesungsskriptum (Betonbau 1 und Betonbau 2), der Eurocode 2 (ÖNORM EN 1992-1-1 und ÖNORM B 1992-1-1), Bautabellen sowie die in der Übung erstellten Unterlagen zugelassen.

Durchgerechnete Testbeispiele,  "Kochrezepte" oder selbst verfasste Formelsammlungen sind nicht erlaubt.