Ein Mitarbeiter mit Gasmaske durchmischt eine Bodenprobe.

© TU Wien, Institut für Geotechnik

Gemäß EU Verordnung 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen ist die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen aus nicht-EU Staaten - darunter fallen auch Bodenproben - grundsätzlich verboten. Hintergrund dazu ist, dass in Bodenproben Schädlinge enthalten sein könnten, deren Einfuhr in die EU vermieden werden soll.

Für wissenschaftliche Zwecke kann allerdings eine befristete Ausnahmeregelung erwirkt werden, sofern die Forschungseinrichtung als Quarantänestation bzw. geschlossene Anlage zugelassen ist und als solche betrieben wird. Die hierfür zuständige Behörde ist der Amtliche Pflanzenschutzdienst für Wien, Teil der Magistratsabteilung 42, Referat Pflanzenschutz, Dresdner Straße 81-85/2/6, 1200 Wien.

Das Erdbaulabor des Instituts für Geotechnik der TU Wien, ist eine von der Behörde zugelassene Quarantänestation bzw. geschlossene Anlage. Die Voraussetzungen dafür werden von der Behörde jährlich geprüft. Damit können bodenphysikalischen Laboruntersuchungen an Bodenproben aus Nicht-EU-Staaten - unter Einhaltung der von der Behörde festgelegten Auflagen - durchgeführt werden.