Hier die aktuellen GÖD-Mitgliedsbeiträge für 2024:

 

·Berufstätige:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (Stand 1.1.2024: max. € 32,94).

 

·Pensionist:innen:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (Stand 1.1.2024: max. € 13,12).

 

·Personen in einem Ausbildungsverhältnis:
Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
Dieser Prozentsatz wird mit 1.1.2025 auf 0,75 % und mit 1.1.2026 auf 1,0 % erhöht.

 

·Personen ohne Einkommen:
Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose, Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich (Stand 1.1.2024).

 

·Ausnahmen:

Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich (Stand 1.1.2024) aufrecht.

 

Die neuen Mitgliedsbeiträge sind ab sofort auch unter https://www.goed.at/mitgliedsbeitrag, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster abrufbar.