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"Corona-Sperre" – Zutritt zu den Gebäuden der TU Wien

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern ist der Zutritt zu allen Gebäuden der TU Wien nur mehr zur Aufrechterhaltung des unbedingt Notwendigen möglich.

Eingang zum Hauptgebäude der TU Wien mit Hinweis "Update: 19.03.2020" und der URL Updates: tuwien.at/corona

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern ist der Zutritt zu allen Gebäuden der TU Wien nur mehr zur Aufrechterhaltung des unbedingt Notwendigen möglich. Soziale Kontakte an der TU Wien sollen und müssen im Sinne unserer Gesundheit so weit wie möglich vermieden werden!

Notbetrieb bedeutet für …

  • Forschung: Forschungsaktivitäten finden daher – abgesehen von wenigen Dauerversuchen, siehe unten – ausschließlich im Wege von Home-Office statt.
  • Dauerversuche: Entsprechend § 12 der Labor- und Werkstattordnung (Teil der Satzung der TU Wien) sind Dauerversuche VOR deren Beginn zu melden. Derart gemeldete Dauerversuche sind auf ein Minimum zu reduzieren. Nicht bereits vor dem 16. März 2020 gemäß der Labor- und Werkstattordnung gemeldete Dauerversuche und die Anmeldung neuer Dauerversuche sind bis auf Weiteres nicht möglich. 
  • Lehre: Lehrende, die zwecks Streaming, Aufzeichnung o.ä. zur Aufrechterhaltung von distance learning an die TU Wien kommen müssen, melden das unter Angabe des Zeitpunkts und der benötigten Raumressource via distancelearning@tuwien.ac.at. Damit wird auch der Zutritt in das entsprechende Gebäude durch den Sicherheitsdienst ermöglicht.
  • Journaldienst: Darüber hinaus sind Zutritte zu Gebäuden der TU Wien nur zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs möglich. Journaldienste sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und auf betriebsnotwendige Tätigkeiten (wie z.B. 1x wöchentlich Post, Rechnungen u.ä. holen) zu beschränken. 

Dekan_innen und Rektoratsmitglieder werden ersucht, Schlüsselpersonen zu nennen, die unbedingt erforderliche Arbeiten fallweise vor Ort zur Systemerhaltung leisten müssen (z. B. Sekretär_innen, Techniker_innen, IT Administrator_innen), maximal aber 15 Personen je Fakultät/Rektoratsbereich. Der Zutritt kann nur diesen genannten Mitarbeiter_innen  gewährt werden. Gesondert gekennzeichnet müssen diejenigen Schlüsselpersonen werden, die zur Abholung von Poststücken von der_dem Dekan_in/Vizerektor_in berechtigt werden. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Situation.
Sabine Seidler, Rektorin