EU-Auszeichnung „HR Excellence in Research“

Transparente Einstellungs- und Bewertungsverfahren für Forschende bringen der TU Wien als erster Technischer Universität Österreichs die Auszeichnung „HR Excellence in Research“ der EU-Kommission ein.

Logo HR Excellence in Research

Die Auszeichnung wird von der Europäischen Kommission im Rahmen der EURAXESS-Initiative jenen Forschungsorganisationen verliehen, die anhand einer klaren Strategie die Umsetzung der „Europäischen Charta für Forscher_innen“ und des „Verhaltenskodex für die Einstellung von Forscher_innen“ verfolgen. Die Europäischen Kommission fördert dadurch faire und transparente Einstellungs- und Bewertungsverfahren für Forscher_innen – jetzt auch an der TU Wien. In Österreich wurde diese Auszeichnung bisher nur sieben Forschungsorganisationen verliehen, darunter drei Universitäten.

24 HR-Maßnahmen in 2 Jahren

Die 40 Punkte der Charta und des Code of Conduct wurden von einer TU-Arbeitsgruppe – bestehend aus Personalentwicklungsexpertinnen und Forschungsmanager_innen – mit bestehenden TU-Richtlinien und Gesetzen verglichen. Gleichzeitig wurde in zahlreichen Workshops von Forschenden aller Hierarchielevels Feedback über Bekanntheitsgrad vorhandener TU-Informationskanäle und -angebote eingeholt. Professor_innen wurden interviewt um herauszufinden, wo zusätzliche Maßnahmen benötigt werden um die Anforderungen der EU zu erfüllen. Das Projektteam definierte anhand dieser Rückmeldungen gemeinsam mit dem Rektorat 24 Maßnahmen, die nun innerhalb der nächsten 24 Monate an der TU Wien implementiert werden. Danach wird es einen Besuch von EU-Assessor_innen geben die die erfolgreiche Umsetzung überprüfen werden. „Wir freuen uns schon auf diesen Besuch, denn dann werden wir zeigen können, dass sich Dranbleiben bezahlt macht“, beschreibt die Vizerektorin für Personal und Gender, Anna Steiger ihre Motivation. „Zudem erfahren die langjährigen und kontinuierlichen Vorbereitungsarbeiten Bestätigung. Schließlich ist ein Großteil der HR-Maßnahmen, die uns die Auszeichnung eingebracht haben, dem bestehenden Rektorat zuzurechnen. Dadurch können wir exzellente Forscherinnen und Forscher an die TU Wien holen und ihnen hohe Qualität und Professionalität im Arbeitsumfeld bieten“, so Steiger weiter.

Der Vizerektor für Forschung und Innovation, Johannes Fröhlich unterstreicht die Wichtigkeit dieses neuen Gütesiegels: „Exzellente Forschung, wie sie an der TU Wien betrieben wird, alleine ist nicht ausreichend, um im Wettbewerb um ‚die besten Köpfe‘ noch besser zu bestehen. Es müssen die attrahierten Wissenschaftler_innen auch die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Bewerbung, Auswahl und Forschungsaufenthalt vorfinden. Mit dem Logo ‚HR Excellence in Research‘ wird die TU Wien, traditionell stark in Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen für internationale Mobilität, noch attraktiver für PhD und Post-Doc EU-COFUND-Programme.

Charta und Code der EU

2005 verabschiedete die Europäische Kommission die „Europäische Charta für ForscherInnen“, einen Katalog allgemeiner Grundsätze und Anforderungen, der die Rollen, Zuständigkeiten und Ansprüche von Forscher_innen wie auch von Arbeitgeber_innen und/oder Förderungsorganisationen festlegt. Die TU Wien verpflichtete sich dieser Charta bereits im Jahr 2010 und unterzeichnete den Verhaltenskodex. Um die explizite Auseinandersetzung mit den Prinzipien dieser Dokumente und die Implementierung in einer Personalstrategie für Forscherinnen und Forscher einzuleiten, bewarb sich die TU Wien im Oktober 2019 für das Projekt HRS4R der Europäischen Kommission. In der nunmehrigen Entscheidungsbegründung der EU-Kommission wird die professionelle Projektarbeit hervorgehoben: „Excellent application overall. Good coherence between the gap analysis and the action plan. Clearly a lot of thought and work went into this application. ... Well done and welcome to the EC HR Excellence in Research family“.

Weblinks

Rückfragehinweis

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Personalentwicklung
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Aussender

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Büro der Rektorin | Pressesprecherin
+43 664 484 50 28