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TU Klimaticket schließt Fahrtkostenzuschuss ab 2025 aus

Bitte beachten Sie folgende, im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2024 veränderte Rechtslage für Beamt_innen und Vertragsbedienstete hinsichtlich des Erhalts eines Fahrtkostenzuschusses parallel zu einem durch die TU Wien geförderten KlimaTickets Ö:

 

Für geförderte KlimaTickets Ö mit Gültigkeitsbeginn ab dem Jahr 2025 ist der parallele Bezug eines Fahrtkostenzuschusses unzulässig. Kolleg_innen können daher zwischen den Alternativen Fahrtkostenzuschuss oder gefördertes KlimaTicket Ö wählen. Es ist dabei unerheblich, ob der Wert des Tickets ganz oder teilweise ersetzt wird.

 

Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss endet mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Gültigkeitsbeginn folgt, oder mit dem Tag des Gültigkeitsbeginns selbst, sofern dieser auf den Monatsersten fällt. Eine erneute Geltendmachung des Fahrtkostenzuschusses ist nach Wegfall eines geförderten Tickets möglich, jedoch ist ein Wiederaufleben des „Fahrtkostenzuschusses alt“ jedenfalls unzulässig.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Team Personalverrechnung gerne unter personalverrechnung@tuwien.ac.at zur Verfügung.