Qualifikationsprofil und Qualitative Zulassungsbedingungen
Im Rahmen vorangegangener Studien (Bachelorstudium) wurden 48,0 ECTS an chemischen Fächern wie Grundlagen der Chemie, organische Chemie, physikalische Chemie, analytische Chemie und Biochemie absolviert. Weitere 60,0 ECTS an Lehrveranstaltungen müssen aus dem Nahbereich der Chemie/der Naturwissenschaften wie chemische Technologie, Verfahrenstechnik, theoretische Chemie, Biologie, Messtechnik stammen. Im Rahmen der chemischen Fächer müssen mindestens 16,0 ECTS Laborübungen im Bereich Grundlagen der Chemie, physikalische Chemie, präparatives Labor oder Synthesechemie, analytische Chemie bzw. Biochemie absolviert worden sein.
Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die Bachelorstudien Technische Chemie an der Technischen Universität Wien, Lebensmittel- und Biotechnologie an der Universität für Bodenkultur Wien und Chemie an der Universität Wien. Durch die Absolvierung einer dieser Studien gilt der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen jedenfalls als erbracht. Bei allen anderen Bachelorstudien ist, auch wenn die qualitativen Zulassungsbedingen erfüllt sind, zu überprüfen, ob sie fachlich in Frage kommen.
Liegt ein Nachweis über zumindest 120,0 absolvierte ECTS-Anrechnungspunkte eines Studiums, sowie eine Bestätigung der Bildungseinrichtung über den voraussichtlichen Studienabschluss vor und werden die qualitativen Zulassungsbedingungen durch die bisher absolvierten Studieninhalte nicht abgedeckt, gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen als vorläufig erfüllt, sofern sie aufgrund des Curriculums für das betriebene Studium für dessen Abschluss noch verpflichtend absolviert werden müssen.